Jahressonderzahlung

Begonnen von towo89, 03.10.2020 16:24

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towo89

Ist es korrekt, dass man seine Jahressonderzahlung (November) zurückzahlen muss, wenn man seine Stelle zum 31.03. kündigt bzw. diese einem dann nicht mehr (komplett?) zusteht?

Wechsel wäre zu einem anderen AG der auch nach TVöD zahlt.

Spid


öfföff

Nö darfst du komplett behalten und verbraten.

Wdd3

Die Jahressonderzahlung erhältst du für das laufende Jahr. Wenn du zum 31.03.2021 kündigst bekommst du in Nov. ´21 keine Zahlung von dem Ex-AG.