Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Arbeitsunfähigkeitsnachweis rückwirkend für Karenztag
lamalamarama:
Hallo,
wie verhält es sich bei folgender Sachlage?
AN meldet sich morgens krank und nimmt einen Karenztag. Im Laufe des Tages verschlechtert sich sein Zustand unvorhersehbar, so dass ein Arztbesuch notwendig wird. Der Arzt ist aber im Urlaub und die Vertretung kann erst am darauffolgenden Tag behandeln. Am Telefon wird darauf hingewiesen, dass man eine rückwirkende Krankschreibung nicht versprechen könne. Eigentlich sei das nicht zulässig.
Der AG weist den AN darauf hin, dass er einen Tag rückwirkend krankgeschrieben werden müsse, wenn er erst am zweiten Tag des Fehlens zum Arzt geht. Somit müsste die AU für den Karenztag nachgewiesen werden.
1. Ist es richtig, dass die AU für den Karenztag rückwirkend bescheinigt werden muss?
2. Könnte der AN stattdessen nicht drei Karenztage nehmen, um das Thema der rückwirkenden AU zu umgehen?
Spid:
Was sollen "Karenztage" sein?
lamalamarama:
Krankheitstage ohne Arbeitsunfähigkeitsnachweis mit Entgeltfortzahlung
Spid:
Also nicht etwas, was man "nehmen" könnte, sondern es geht darum, daß §5 EFZG eine Vorlage einer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag beim AG vorsieht. Diese bescheinigt das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung sowie voraussichtlich für den angegebenen Zeitraum. Der AG kann die Bescheinigung auch früher verlangen - nicht jedoch rückwirkend und nach der überwiegenden Zahl der Kommentarmeinungen auch erst am auf diese Anweisung folgenden Arbeitstag.
WasDennNun:
--- Zitat von: lamalamarama am 05.10.2020 16:11 ---
1. Ist es richtig, dass die AU für den Karenztag rückwirkend bescheinigt werden muss?
--- End quote ---
Es kann/darf ein Arzt idR keine rückwirkende AU ausstellen.
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