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Nur Aufhebungsvertrag möglich?

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Lillie:
Hallo,


ich hab ne dreimonatige Kündigungsfrist zum Quartalsende, müsste jetzt also zum 31.03.2021 kündigen, könnte aber zum 1.12. oder 1.1. anfangen, dann bleibt nur ein Aufhebungsvertrag, oder!?


Danke.


Gruß

Bastel:
Oder du kündigst nicht fristgerecht... Geht auch...

Lillie:

--- Zitat von: Bastel am 06.10.2020 08:10 ---Oder du kündigst nicht fristgerecht... Geht auch...

--- End quote ---

Muss ich mal bescheiden nachfragen.

Bei einer nicht fristgerechten Kündigung muss aber der AG dieser zustimmen?

Wdd3:
Das muss er auch bei einem Aufhebungsvertrag.

Spid:
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Zustimmung bedarf.

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