Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Nur Aufhebungsvertrag möglich?
Lillie:
Hallo,
ich hab ne dreimonatige Kündigungsfrist zum Quartalsende, müsste jetzt also zum 31.03.2021 kündigen, könnte aber zum 1.12. oder 1.1. anfangen, dann bleibt nur ein Aufhebungsvertrag, oder!?
Danke.
Gruß
Bastel:
Oder du kündigst nicht fristgerecht... Geht auch...
Lillie:
--- Zitat von: Bastel am 06.10.2020 08:10 ---Oder du kündigst nicht fristgerecht... Geht auch...
--- End quote ---
Muss ich mal bescheiden nachfragen.
Bei einer nicht fristgerechten Kündigung muss aber der AG dieser zustimmen?
Wdd3:
Das muss er auch bei einem Aufhebungsvertrag.
Spid:
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Zustimmung bedarf.
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