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Nur Aufhebungsvertrag möglich?

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Bastel:

--- Zitat von: Lillie am 06.10.2020 08:30 ---
--- Zitat von: Bastel am 06.10.2020 08:10 ---Oder du kündigst nicht fristgerecht... Geht auch...

--- End quote ---

Muss ich mal bescheiden nachfragen.

Bei einer nicht fristgerechten Kündigung muss aber der AG dieser zustimmen?

--- End quote ---

Nein. Er könnte theoretisch Schadensersatz vor einem Arbeitsgericht fordern. Dürfte in der Praxis allerdings schwierig werden...

Lillie:

--- Zitat von: Spid am 06.10.2020 08:41 ---Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Zustimmung bedarf.

--- End quote ---

Und was sind evtl. Folgen, wenn ich nicht fristgerecht zum 30.11. kündige?

Kaiser80:

--- Zitat von: Bastel am 06.10.2020 08:56 --- Er könnte theoretisch Schadensersatz vor einem Arbeitsgericht fordern. Dürfte in der Praxis allerdings schwierig werden...

--- End quote ---

Wdd3:
Der Erste Schritt sollte ein Gespräch mit deinem AG sein in dem du deine Situation schilderst und um einen Aufhebungsvertrag bittest. Damit sind mögliche Regress Forderungen ausgeschlossen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Lillie am 06.10.2020 09:09 ---
--- Zitat von: Spid am 06.10.2020 08:41 ---Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Zustimmung bedarf.

--- End quote ---

Und was sind evtl. Folgen, wenn ich nicht fristgerecht zum 30.11. kündige?

--- End quote ---
Erst mit dem AG sprechen und versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden, erst dann, wenn nichts mehr geht, sich "bewußt" ins illegale begeben.

Sofern du nicht durch deine illegale fristlose Kündigung echte monetäre Schwierigkeiten erzeugst, die zudem nicht durch Organisationsversagen (fehlende Personaldecke für deine Vertretung, wenn du z.B. langzeiterkankt oder verstorben währest.) entstehen, dann muss man nicht sonderliche Angst vor Schadensersatzansprüche haben. Nur davor, dass man sich immer zweimal sieht.

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