Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Nur Aufhebungsvertrag möglich?
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 06.10.2020 09:37 ---Da eine nicht fristgerechte Kündigung rechtswidrig ist, ist sie illegal - und kann mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden kann. Eine fristlose Kündigung ist nicht nicht fristgerecht, sondern es gibt für sie keine Frist, gegen die verstoßen werden könnte.
--- End quote ---
Ist BGB §626 Absatz 2 keine "Frist"?
Habe ich da was falsch verstanden?
Spid:
Tatsächlich hätte ich besser "Kündigungsfrist" schreiben sollen.
Wdd3:
--- Zitat von: Lillie am 06.10.2020 09:43 --- :o
So langsam bin ich raus. :-/
Es gibt
- fristgerechte Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- fristlose Kündigung
?
Bei einer fristlosen Kündigung seitens des AN unterscheidet man zwischen
- begründet
- unbegründet
?
Eine unbegründete Kündigung seitens des AN kann Schadensersatzansprüche seitens des AG auslösen?
Was ist eine begründete fristlose Kündigung? Dass man woanders früher anfangen kann? Dass man im Lotto gewonnen hat, wobei dann ja Schadensersatzansprüche seitens des AGs völlig wurscht sein dürften.
--- End quote ---
Sprich mit deinem AG findet gemeinsam eine gütliche Lösung. Tu dies so bald wie möglich denn je länger der Zeitraum bis zur Beendigung deines Arbeitsverhältnisses ist desto eher kommt er dir entgegen.
Spid:
--- Zitat von: Lillie am 06.10.2020 09:43 --- :o
So langsam bin ich raus. :-/
Es gibt
- fristgerechte Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- fristlose Kündigung
?
Bei einer fristlosen Kündigung seitens des AN unterscheidet man zwischen
- begründet
- unbegründet
?
Eine unbegründete Kündigung seitens des AN kann Schadensersatzansprüche seitens des AG auslösen?
Was ist eine begründete fristlose Kündigung? Dass man woanders früher anfangen kann? Dass man im Lotto gewonnen hat, wobei dann ja Schadensersatzansprüche seitens des AGs völlig wurscht sein dürften.
--- End quote ---
Für die Kündigung nach §626 BGB bedarf es eines wichtigen Grundes. Das ist für Deinen Sachverhalt jedoch völlig unbeachtlich. Wenn Du Dich an die Kündigungsfrist halten möchtest, mußt Du Dich mit dem AG enigen, weil das Arbeitsverhältnis im Einvernehmen stets aufgelöst werden kann. Wenn Du Dich nicht daran halten möchtest, kündigst Du zum Dir genehmen Zeitpunkt. Der AG kann das dann per Kündigungsschutzklage angreifen und im Erfolgsfalle Schadensersatz erstreiten, nicht jedoch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Es ist unwahrscheinlich, daß ein Schaden entsteht, den Deine nicht fristgerechte Kündigung ursächlich verursacht hätte und der nicht durch den AG hätte abgewendet werden können - insbesondere dann, wenn bis zum Beendigungszeitpunkt noch einige Monate Zeit ist.
dahofa:
Die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist wäre demnach so gut wie ohne Konsequenzen. Welchen Sinn haben dann Kündigungsfristen, wenn insbesondere AN den Beendigungszeitpunkt frei wählen können?
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