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Nur Aufhebungsvertrag möglich?

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WasDennNun:

--- Zitat von: Lillie am 06.10.2020 09:43 ---Was ist eine begründete fristlose Kündigung? Dass man woanders früher anfangen kann? Dass man im Lotto gewonnen hat, wobei dann ja Schadensersatzansprüche seitens des AGs völlig wurscht sein dürften.

--- End quote ---
Sowas wie sexueller Übergriffe oder andere Gewalt dir der am Arbeitsplatz passiert.

Und natürlich kannst du jeden beliebigen Grund als Grund angeben, der höchstwahrscheinlich einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten würde, aber dazu kommt es ja eh nicht.

(So was wie: Seit einer Woche riecht es über im Haus nach Schimmel und Asbest, ich muss hier weg)

dahofa:

--- Zitat von: WasDennNun am 06.10.2020 13:18 ---
--- Zitat von: dahofa am 06.10.2020 11:18 ---Regress im Bereich TVöD?

--- End quote ---
Das geht ganz einfach:
Du bist für den Abschluss eines Projektes verantwortlich, mit dir gibt es 2 weitere Mitarbeiter, die das Projekt durchführ und abschließen könnten und dich vertreten könnten.
Der Abschlussbericht wird nicht erstellt, dass Projekt nicht vernünftig abgeschlossen, der Mittelgeber fordert Geld zurück, bzw. zahlt es nicht aus.
Grund dafür war, dass zwei Mitarbeiter erkrankt, verstorben oder sonst was sind und du grundlos fristlos gekündigt hast.
Der Schaden ist also entstanden, weil du deinen Verpflichtungen nicht nachgekommen bist.
Der Schaden ist bezifferbar.
Der AG hat eigentlich alles richtig gemacht und es liegt kein Organisationsversagen vor (Vertretung war ausreichend vorhanden).
Schadensersatzklage an Dich könnte erfolgreich sein.

Klingt konstruiert, ist es aber nur in Teilen, rate mal welcher Teil.
Die grundsätzliche Situation habe ich durchaus schon bei wissenschaftlichen Projekten erlebt.

--- End quote ---

Verstehe. Ist für Regressforderungen des AG eine tarif-/vertragliche Regelung erforderlich? Und wenn ja, wieviele Mitarbeiter des ÖD haben Deiner Meinung nach eine solche Regelung?

Spid:
Nein.

Saggse:

--- Zitat von: shenja am 06.10.2020 13:17 ---Mal losgelöst von der Kündigungsproblematik, wenn Du beim neuen AG zum 01.12. anfängst, bekommst Du nur 1/12 Jahresendzahlung. Ich würde da max. zum 01.01.21 anfangen.

--- End quote ---
Beim neuen AG fände ich das nicht schlimm... Viel wichtiger wäre mir ja die JSZ beim *alten* Arbeitgeber. Die kriegt man nur, wenn das Arbeitsverhältnis am 1.12. besteht, also wenn man schon böse ist, dann richtig und nicht zum 30.11. kündigen, sondern zum 1.12. :)

dahofa:
nein, was?

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