Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Welche EG bei der Arbeitsplatzbeschreibung
Spid:
Dazu bedarf es Arbeitsvorgängen. Man könnte jetzt hergehen und versuchen, welche zu bilden. Dann fehlten aber immer noch die Zeitanteile der gebildeten Arbeitsvorgänge.
Lio1896:
Nehmen wir mal einen normalen 7,48 Stunden Tag: Darauf entfallen 6 Stunden auf Fallsachbearbeitung anhand der ABP, verschiedenste Vorgänge. 1 Stunde auf persönliche Vorsprache, Termine oder Kundentelefonate. Die restlichen 48 Minuten, Gesetzte lesen, Rücksprachen usw.
Spid:
Da das keine Arbeitsvorgänge sind, sind diese zeitlichen Angaben ebenso wertlos wie jene in der Beschreibung.
Lio1896:
Das habe ich befürchtet, wollte es aber trotzdem mal versuchen. Dann nehmen wir mal an die Arbeitsvorgänge existieren nicht weil unsere Behörde viel zu groß ist. Was dann?
Spid:
Arbeitsvorgänge - oder zumindest ein Arbeitsvorgang - existieren stets. Hier wären es unter Zugrundelegung einer sinnvollen Verwaltungsübung vor allem solche, die auf die (abschließende) Bearbeitung der Fälle abzielen. Erkennbar gibt es da unterschiedliche Schwierigkeitsgrade, die - je nach Arbeitsorganisation - trennbar oder nicht trennbar sind. Auch die Widerspruchsbearbeitung ist ggfs. gesondert zu betrachten.
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