Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Welche EG bei der Arbeitsplatzbeschreibung

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Schokobon:
Ohne Arbeitsvorgänge keine Bewertung.

Es könnten welche verschriftlicht und dann bewertet werden.

Lio1896:
Rückruf von der obersten Personalabteilung: Das Tarifrecht sieht dieses nicht vor und Arbeitsvorgänge wären auch zu umständlich in Zeit umzurechnen. Die APB ist ist maßgeblich für die Eingruppierung, hier kann man anhand der Prozentualen Verteilung 40%50%10 die Stunden auf eine Vollzeitstelle umlegen (39,5). Die Stelle wird hier also nach der Maßgabe der APB eingruppiert und bewertet.

Schokobon:
Boar hört ihr das...Spid's Fußnägel kräuseln sich  ;D

Spid:
Ist §12 Abs. 2 Satz 2 TVÖD neuerdings kein Tarifrecht mehr?

Lio1896:
Ich wende mich ja auch an Euch weil ich hier einige für wesentlich kompetenter hier halte. Wenn ich mir so das Forum durchlese kommt mir das bald so vor als ob jede Personalabteilung das so macht wie Sie denken. Der normale SB stellt einen Antrag (Stellenbewertung usw.) Da wird gesagt, nö das passt. Der treue SB vertraut natürlich auf die Aussage der übergeordneten Personalabteilung. Hier geht's immerhin um ca. 120-140 Sachbearbeiter die das Prozedere wie es hier gerade abläuft so mitmachen.

Wie gehe ich vor? Vom Arbeitsvorgang wollte Sie nichts weiter hören, wie gesagt das könnte ich mir selbst ausrechnen, dann weiß ich aber immer noch nicht ob es vielleicht doch eher E10, E11 oder E15Ü bewertet werden müsste.

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