Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Welche EG bei der Arbeitsplatzbeschreibung

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Spid:
Der Rechtsmeinung des AG kommt für die Eingruppierung ohnehin keinerlei Bedeutung zu. TB sind aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert.

Lio1896:
Also bleibt mir jetzt nur der Weg dieses über einen externen Juristen? Oder kann ich einen Antrag auf Bildung von Arbeitsvorgängen nach § 12 Abs 2 TVÖD stellen um dort herauszufinden ob die Stelle überhaupt richtig eingruppiert ist?

Kaiser80:
du hast §12 mal gelesen?


--- Zitat von: Lio1896 am 08.10.2020 09:19 ---.... ob die Stelle überhaupt richtig eingruppiert ist?

--- End quote ---

Spid:
Was soll eigentlich ständig diese Idee, man könne alle möglichen Anträge stellen? Oder die Personalstelle des AG sei Dienstleister für den AN und nicht etwa Werkzeug des AG und völlig dessen Interessen unterworfen?

Und auch ein „externer Jurist“ äußert nur eine Rechtsmeinung, die den AG nicht die Bohne interessieren muß.

Worum geht es denn überhaupt? Ist das Deine „Stelle“ und Du hast den Eindruck, der AG irrte hinsichtlich Deiner Eingruppierung?

Lio1896:
Ja, ich habe den § 12 TVÖD gelesen. Ich war gerade mal kurz auf der Seite von Anwalt24.de und hab da unter Arbeitsvorgängen gesucht. Die haben da als Beispiel exakt das gleiche genannt wie auch meine Personalabteilung. Dort werden nicht die einzelnen Arbeitsvorgänge "zerhackstückel"t sondern auch wie in meiner ABP einfach der prozentuale Anteil anhand der Wochenarbeitszeit als Maßgabe genommen.

Ja, natürlich ist das meine Stelle und ich denke der AG irrt sich. Weil es A) doch sehr umfassend ist was man dort täglich bewältigt und B) vergleichbare Stellen in anderen Kommunen "höher" eingruppiert und ausgeschrieben sind.

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