Hallo, ich habe eine Frage bezüglich meines Wiedereinstiegs in den Öffentlichen Dienst nach meinem Masterabschluss. Zum Sachverhalt:
Ich habe an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg meinen Bachelor in Public Management gemacht - während des Studiums war ich Anwärter für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Ich habe das Studium erfolgreich abgeschlossen und 7 Monate als Angestellte in EG10 Tvöd gearbeitet, bevor ich mein Vollzeit-Masterstudium Europäisches Verwaltungsmanagement (Aussetzen der Rückzahlungspflicht der Anwärterbezüge aus dem Erststudium durch Erwerb einen höheren Qualifikation; die Qualifikation für den Höheren Dienst) angetreten habe. Mit dem erfolgreichen Masterabschluss könnte ich nun theoretisch direkt in den höheren Dienst einsteigen, mit A13-Besoldung (?).
Wenn ich mich jetzt aber bei einer Kommune auf eine gehobene Dienststelle bewerbe, die beispielsweise mit A12 bewertet ist, muss ich dann wie meine Bachelor-Studienkollegen bei A9 anfangen?
Wenn ich mich stattdessen auf eine Angestelltenstelle bewerbe, die nach EG 12 Tvöd vergütet wird, bewerbe, erhalte ich dann direkt EG12?
Ich überlege gerade, welche Konstellation für mich am meisten Sinn ergibt, weil ich ungerne bei A9 anfangen würde...
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Viele Grüße
Verena