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Urlaub durch Arbeitgeberseite verplant/vorgeschrieben

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ebeltoft1:
Hallo,
in einer niedersächsischen Kita gibt es Betriebsferien mit insgesamt 20 Tagen. Nun möchte der Arbeitgeber fünf weitere Schliessungstage hinzufügen. Diese zusätzlichen Tage sollen in den Oster-oder Herbstferien erfolgen. Soweit mir bekannt ist, ist dies gesetzlich gar nicht möglich. Bei 30 Tagen Urlaubsanspruch dürfen nur 60% vom AG vorgeschrieben werden.
Jetzt zu meiner Frage darf der Arbeitgeber (öffentl.Dienst Tvöd SuE) diese zusätzlichen Schliesszeiten vorschreiben? Es ist geplant, dies in die Satzung aufzunehmen. Weiterhin lässt sich der AG sehr viel Zeit beim genehmigen. Gibt es hierfür nicht ebenfalls gesetzliche Fristen?
Danke für Antworten im Voraus

DiVO:
Handelt es sich um Schließtage der Kita oder um vorgeschriebenen Urlaub?

Schließtage bedeuten ja nicht automatisch, dass Urlaub genommen werden muss. Diese können ja auch zur Erarbeitung pädagogischer Konzepte oder Fortbildungen verwendet werden.

ebeltoft1:
An den Schliessungstagen ist Urlaub zu nehmen für alle Mitarbeiter.

Spid:
Der TVÖD enthält hinsichtlich der Beschäftigten nach §56 BT-V keine Ermächtigungen des AG hinsichtlich der Festlegung der Lage des Erholungsurlaubs. BAG, Urteil vom 28.07.1981 - 1 ABR 79/79 bildet mit 3/5 des Jahresurlaubs als angemessener Anteil für Festlegungen durch sog. Betriebsferien weiterhin die Richtschnur für die Rechtsprechung.

ebeltoft1:
Danke für die Antworten.Das bedeutet also das der AG keine zusätzlichen Schliesszeiten und somit Urlaubstage vorgeben darf!?

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