Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Urlaub durch Arbeitgeberseite verplant/vorgeschrieben
Spid:
Ja. Das kann man ihm auch leicht gerichtlich untersagen lassen. Wenn man die Festlegung insgesamt vor Gericht angreift, weil der AG mit ihr seinen diesbezüglichen Gestaltungsspielraum deutlich überschritten hat, wird das Gericht sie auch insgesamt verwerfen. Der AG müßte dann den Betriebsurlaub erneut festlegen. Da die Literatur von einer Ankündigungsfrist von mindestens einem halben Jahr ausgeht, gibt es in dem Jahr dann mutmaßlich keinen Betriebsurlaub.
ebeltoft1:
Danke das hat sehr geholfen.
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