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Versetzung aus gesundheitlichen Gründen

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Kim:
Hallo alle miteinander!
Ich bin aus gesundheitlichen Gründen (burn out) nicht mehr in der Lage meinen derzeitigen Job in einer Stadtverwaltung auszuüben. In dieser Position bin ich in EG 08 eingruppiert. Ich soll nun auf eine andere Stelle dann auch mit weniger Arbeitsstunden versetzt werden. Mein Arbeitgeber sagt mit, dass ich so eingruppiert werde wie die "neue" Stelle eben ist - in EG 05 event. EG 06. Kann mir jemand sagen bzw helfen, ob es nicht eine Möglichkeit gibt die bisherige Eingruppierung zu behalten und in die neue Stelle mitzunehmen. Meine Erkrankung war die Folge auf jahrelange Überforderung am Arbeitsplatz. Und ich möchte neben meinen nun dauerhaft verbleibenden gesundheitlichen Einschränkungen, nicht auch noch den Preis mit einer niedrigeren Eingruppierung bezahlen müssen.
Für Hilfestellung wäre ich sehr dankbar!

Spid:
Stellen sind tariflich unbeachtlich und eine Versetzung berührt das Arbeitsverhältnis neben der anderen organisatorischen Einordnung, die sie ausmacht, in keinster Weise. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung bedarf Deiner Zustimmung. Sie ist Voraussetzung für eine andere Eingruppierung.

Lars73:
Das Angebot (die andere Tätigkeit mit der geringeren Eingruppierung zu übernehmen) musst du nicht annehmen. Dann bleibst du im derzeitigen Bereich. Wenn du Aufgaben nach E5/6 übernimmst bist du so eingruppiert.

Du kannst verhandeln ob dein Arbeitgeber dich weiter nach E8 bezahlt oder darauf warten bis eine andere Stelle mit E8 zur Verfügung steht. Ob und was davon realistisch ist hängt von der konkreten Situation vor Ort ab. Ggf. kann man Rat bei Schwerbehindertenvertretung und Personalrat suchen.

Kim:
Danke für eure Antworten!
Nachdem ich den bisherigen Job definitiv nicht mehr weitermachen kann, bleibt mir also nur entweder den niedriger dotierten Job einfach so anzunehmen oder mit Hilfe der SBV oder Pers.Rat zu kämpfen um die höhere Eingruppierung ggf. mitnehmen zu können. Viele Stellen gibt es in unserer Verwaltung leider nicht :-(, deshalb ist warten auf eine andere EG 08 Stelle leider utopisch.

Kim:
Sorry noch eine kurze Frage:
Behalte ich meine Stufenzuordnung oder verliere ich die auch bei einer Versetzung?

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