Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Versetzung aus gesundheitlichen Gründen
Spid:
Eine Versetzung berührt weder Stufe noch Stufenlaufzeit.
WasDennNun:
--- Zitat von: Kim am 07.10.2020 15:46 ---Danke für eure Antworten!
Nachdem ich den bisherigen Job definitiv nicht mehr weitermachen kann, bleibt mir also nur entweder den niedriger dotierten Job einfach so anzunehmen oder mit Hilfe der SBV oder Pers.Rat zu kämpfen um die höhere Eingruppierung ggf. mitnehmen zu können. Viele Stellen gibt es in unserer Verwaltung leider nicht :-(, deshalb ist warten auf eine andere EG 08 Stelle leider utopisch.
--- End quote ---
Sprich du bist arbeitsunfähig auf deinem aktuellen Job.
Dann könnte also der AG dich kündigen, sofern er dir keinen anderen Job anbieten kann.
Er bietet dir ja einen neuen Job an, hat aber wohl leider keinen der deiner aktuellen EG entspricht, also bietet er dir einen anderen an, der leider weniger Geld bedeutet.
Aber dich dauerhaft übertariflich zu bezahlen, dürfte ja auch nicht der korrekte Weg sein.
Für eine gewisse Zeit kann er das wohl als vorübergehende Änderung deklarieren (und EG8 zahlen bei der EG6 Tätigkeit), bis da wieder eine EG8 frei wird oder aus dem Hut gezaubert wird, aber bist du sicher, dass du dann der gewachsen bist?
clarion:
Hallo Kim,
Das ist für Dich natürlich bitter. Aber es entsteht für die Kollegen in niedrigen Entgeldgruppen eine erhebliche Gerechtigkeitslücke wenn jemand eine EG 6 Tätigkeit ausübt aber nach E8 bezahlt wird.
Insofern musst du überlegen, Du in E8 mit einem Krankheitsrisiko bleiben kannst oder der Gesundheit wegen finanziellen Abstriche machst.
RsQ:
Ich sehe es wie clarion. Natürlich ist eine persönliche Einschränkung immer bitter. Aber wenn sie dazu führt, eine Tätigkeit eines Niveaus A nicht mehr ausführen zu können, dann gibt es m. E. auch keinen Anspruch, mit einer Tätigkeit im (niedrigeren Anforderungs-)Niveau B das Gleiche zu verdienen.
Im öD hat man zumindest den Vorteil, dadurch nicht unmittelbar existenziell bedroht zu sein. Wer in der Privatwirtschaft seine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, für den sieht es in vielen Fällen finsterer aus.
Vielleicht ist es ja tatsächlich ein guter Weg, erstmal in die EG 6 zu gehen (vielleicht ja mit gewissen Zulagen die Lücke zu EG 8 zu schließen), sich damit auch gesundheitlich zu stabilisieren und sich dann - je nach Leistungsvermögen - wieder "hochzuarbeiten"? An der grundlegenden Qualifikation geht ja nichts verloren. Viel Erfolg!
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