Folgendes ist zu prüfen (TdL):
Zusätzliche Fachkenntnisse“ können daher beispielsweise anfallen, wenn Fachkenntnisse aus zwei, im Rahmen der Ausbildung alternativ wählbaren, Fachrichtungen erforderlich sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Tätigkeit grundsätzlich die Kenntnisse aus der Ausbildung „Fachinformatiker für Systemintegration“ erfordert, ohne Anleitung ausgeführt wird und einen über Standardfälle hinausgehenden Gestaltungsspielraum hat, dann aber darüber hinaus auch zwingend Fachkenntnisse erfordert, die ausschließlich Inhalt der Ausbildung „Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung“ sind. Es handelt sich dann um „zusätzliche Fachkenntnisse“.Andererseits können aber auch überhaupt nicht in einer Ausbildung vermittelte Fachkenntnisse relevant sein. Viele Anbieter kommerzieller Software erlauben das Arbeiten (Konfigurieren, Einrichten, Anpassen) an ihrer Software nur, wenn die Beschäftigten entsprechende Lehr-gänge besucht haben (z. B. SAP). Abhängig von der Breite und / oder Tiefe der so vermittelten Kenntnisse, können diese notwendige „Zertifikate“ tariflich relevante „zusätzliche Fachkennt-nisse“ sein.
Hängt also davon ab was du da so zu beackern hast.
Und weiter für die 9b:
Eine Aufgabe erfordert „umfassende“ Fachkenntnisse im Sinne des Abschnitts 11, wenn sie ohne Kenntnis der Inhalte qualitativ hochwertiger Foren, spezifischer Mail-Verteiler oder Fach-konferenzen regelmäßig nicht lösbar sind. Das trifft z. B. für Linux-basierte Systeme eher zu, als für Standard-Windows-Systeme. Ein weiteres Beispiel sind neue Technologien und neue Anwendungsbereiche (z. B. IT-Datenschutz). Wobei hier keine Pauschalierung möglich ist, sondern in jedem Einzelfall Feststellungen zu treffen sind.
Wenn also Spezielle System zu beackern sind, kann dies dann auch schon zutreffen.