Folgendes ist zu prüfen (TdL):
Zusätzliche  Fachkenntnisse“  können  daher  beispielsweise anfallen,  wenn  Fachkenntnisse  aus zwei, im Rahmen der Ausbildung alternativ wählbaren, Fachrichtungen erforderlich sind. Dies  ist  z.  B.  der  Fall,  wenn  die  Tätigkeit  grundsätzlich  die  Kenntnisse  aus  der  Ausbildung  „Fachinformatiker für Systemintegration“ erfordert, ohne Anleitung ausgeführt wird und einen über Standardfälle hinausgehenden Gestaltungsspielraum hat, dann aber darüber hinaus auch zwingend Fachkenntnisse erfordert,   die ausschließlich Inhalt der Ausbildung „Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung“ sind. Es handelt sich dann um „zusätzliche Fachkenntnisse“.Andererseits können aber auch überhaupt nicht in einer Ausbildung vermittelte Fachkenntnisse relevant  sein.  Viele  Anbieter  kommerzieller  Software  erlauben  das  Arbeiten  (Konfigurieren,  Einrichten,  Anpassen)  an ihrer  Software  nur,  wenn  die  Beschäftigten  entsprechende  Lehr-gänge besucht haben (z. B. SAP). Abhängig von der Breite und / oder Tiefe der so vermittelten Kenntnisse, können diese notwendige „Zertifikate“ tariflich relevante „zusätzliche Fachkennt-nisse“ sein.
Hängt also davon ab was du da so zu beackern hast.
Und weiter für die 9b:
Eine Aufgabe erfordert „umfassende“ Fachkenntnisse im Sinne des Abschnitts 11, wenn sie ohne Kenntnis der Inhalte qualitativ hochwertiger Foren, spezifischer Mail-Verteiler oder Fach-konferenzen regelmäßig nicht lösbar sind. Das trifft z. B. für Linux-basierte Systeme eher zu, als für Standard-Windows-Systeme. Ein weiteres Beispiel sind neue Technologien und neue Anwendungsbereiche  (z. B.  IT-Datenschutz). Wobei  hier  keine  Pauschalierung  möglich  ist, sondern in jedem Einzelfall Feststellungen zu treffen sind.
Wenn also Spezielle System zu beackern sind, kann dies dann auch schon zutreffen.