Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung - Änderungsvertrag -
Spid:
--- Zitat von: Novus am 09.10.2020 11:08 ---Sie hatten ihre Arbeitsverträge dabei und haben darüber gesprochen :D
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Und was davon ließe Rückschlüsse auf die Eingruppierung zu?
Novus:
--- Zitat von: Spid am 09.10.2020 11:18 ---
--- Zitat von: Novus am 09.10.2020 11:08 ---Sie hatten ihre Arbeitsverträge dabei und haben darüber gesprochen :D
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Und was davon ließe Rückschlüsse auf die Eingruppierung zu?
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Sie sprachen darüber, dass die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung und daher die Bezahlung sich nach S4 richtete (bisher). Ich treffe sowas relativ häufig wenn ich in Kleinstädten und Kreisen unterwegs bin. Ich hatte in der Vergangenheit auch hier schon nach solchen Fällen gefragt - aber jede Kleinstadt scheint da ein Einzefall zu sein...
Diese S4 Einstufung ist in manchen Gemeinden immer noch gängige Praxis, obwohl standard VKA Verträge genutzt werden und keine "Anlehnung" in irgendeiner Form vertraglich vereinbart wird. Oft sind hier aber weder Personalräte oder Gewerkschaften vertreten und die Betroffenen würden es niemals wagen gegen einen Bürgermeister, den Kämmerer oder einen HVB aufzubegehren. Ich versuche mich lediglich darin diese Frauen (und es sind bisher nur Frauen welche mir begegnet sind) zu stärken.
Direkten Einfluss habe ich nicht, also versuche ich mich zu informieren, zu verstehen und dann Ratschläge zu geben - im schlimmsten Fall eben dahin sie zu bestärken sich einen Anwalt zu nehmen.
MrRossi:
vermutlich das:
--- Zitat von: Novus am 08.10.2020 22:32 ---
Die Kommune hat großmütig entschieden alle Erzieher und solche in dieser Tätigkeit von der S4 (bisher) in die S8a zu gruppieren. Dazu haben sie Änderungsverträge vorbereitet in denen nun steht:
"Änderungsvertrag für Beschäftigte auf die der TVÖD Anwendung findet"
"Der/die Beschäftigte wird in der Entgeltgruppe S 8a Stufe 2 eingruppiert."
--- End quote ---
Novus:
Ähnlicher Fall von vor einigen Monaten:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114130.0.html
hatte ich auch hier nachgefragt. Ich selbst bin im Landesdienst verbeamtet, also nicht selbst betroffen und die Rechtsabteilung in meinem Ministerium ist ebenfalls für den TV-L Bereich zuständig, wenn ich da nach Kommunalen Problemen frage schüttelt man nur genervt den Kopf und murmelt was von Inkompetenz...
Spid:
--- Zitat von: Novus am 09.10.2020 11:23 ---
--- Zitat von: Spid am 09.10.2020 11:18 ---
--- Zitat von: Novus am 09.10.2020 11:08 ---Sie hatten ihre Arbeitsverträge dabei und haben darüber gesprochen :D
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Und was davon ließe Rückschlüsse auf die Eingruppierung zu?
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Sie sprachen darüber, dass die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung und daher die Bezahlung sich nach S4 richtete (bisher). Ich treffe sowas relativ häufig wenn ich in Kleinstädten und Kreisen unterwegs bin. Ich hatte in der Vergangenheit auch hier schon nach solchen Fällen gefragt - aber jede Kleinstadt scheint da ein Einzefall zu sein...
Diese S4 Einstufung ist in manchen Gemeinden immer noch gängige Praxis, obwohl standard VKA Verträge genutzt werden und keine "Anlehnung" in irgendeiner Form vertraglich vereinbart wird. Oft sind hier aber weder Personalräte oder Gewerkschaften vertreten und die Betroffenen würden es niemals wagen gegen einen Bürgermeister, den Kämmerer oder einen HVB aufzubegehren. Ich versuche mich lediglich darin diese Frauen (und es sind bisher nur Frauen welche mir begegnet sind) zu stärken.
Direkten Einfluss habe ich nicht, also versuche ich mich zu informieren, zu verstehen und dann Ratschläge zu geben - im schlimmsten Fall eben dahin sie zu bestärken sich einen Anwalt zu nehmen.
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Also nicht Eingruppierung...
Wenn es Erzieher mit entsprechender Tätigkeit sind, Eingruppierungsfeststellungsklage und Lohnklage erheben sowie Strafanzeige stellen; wenn ein oder mehrere Täter ermittelt werden und bspw. einen Strafbefehl akzeptieren, kann man von diesen Schadensersatz erstreiten für den Schaden aus der tariflichen Ausschlußfrist.
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