Hier mal eine ganz blöde Frage an das Schwarmwissen gerichtet:
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, auf Antrag (und mit entsprechenden Abzügen) vor dem 63. Lebensjahr (unabhängig davon, ob man dann 40 Dienstjahre voll hat oder nicht) in die Pension zu gehen oder ist das nur möglich, wenn man für dienstunfähig erklärt wird?
Vielen Dank!