Liebes Forum,
ich hätte ein paar Fragen zur möglichen Eingruppierung im TVöD und würde gerne um Hilfe bei der Suche nach Antworten bitten.
Kurz zu mir: Ich bin und war die letzten Jahre bei einem größeren Industrieunternehmen und werde aktuell nach IGM-Tarif bezahlt, kenne mich also nur in dieser Richtung aus. Ich habe zwei sehr gut abgeschlossene, sich ergänzende technische Ausbildungen, was meine Fähigkeiten ziemlich breit aufstellt. In beiden Berufen kann ich Berufserfahrung nachweisen - im einen etwas mehr, im anderen etwas weniger. Ich selbst habe keine Hochschulreife und auch auch keinen Hochschulabschluss, meine Berufserfahrung erstreckt sich aber zum Großteil auf Tätigkeiten, die üblicherweise von Fachkräften mit abgeschlossenem Studium ausgeführt werden. Ich gehe davon aus, dass ich allein mit meinen Ausbildungen ein ziemliches Alleinstellungsmerkmal habe - es dürfte nicht viele Menschen in Deutschland geben, die diese beiden Ausbildungen in der Tasche haben.
Ich möchte erstmal nicht schreiben, um welche Berufe es genau geht um die Anonymität zu wahren, aber es handelt sich bei beiden Ausbildungen um Berufe aus dem MINT-Bereich.
Ich würde nun gerne den Job wechseln, weil ich die Stelle sehr interessant finde. Es soll zu einem forschenden Institut gehen, welches zwar keine staatliche Einrichtung ist, aber nach TVöD entlohnt. Der potentielle neue Arbeitgeber hat eine Stelle ausgeschrieben, für die Fachkräfte gesucht werden, die entweder die eine oder die andere meiner Ausbildungen haben.
Aus der Tätigkeitsbeschreibung der Stellenanzeige geht hervor, dass die Tätigkeiten so breit gefächert sind, dass man diese Anforderungen formal betrachtet entweder nur durch entsprechende Berufserfahrung erfüllen kann oder eben indem man beide Ausbildungen hat.
Aus der Stellenausschreibung geht außerdem nur hervor, dass nach TVöD bezahlt wird. Es steht jedoch nicht in der Stellenausschreibung, wie die Stelle eingruppiert ist.
Im Grunde ist die Stelle für mich ein Glücktreffer, genauso wie für das Instistut, denn man ist nicht davon ausgegangen, dass sich jemand finden lässt, der beide Qualifikationen mitbringt. Aus diesem Grund, aber unter Anderem auch aus Vertretungsgründen werden zwei Mitarbeiter für diese Stelle gesucht.
Nun steht natürlich für mich die Frage im Raum, mit welchem Entgelt ich rechnen kann. Es geht mir zwar nicht primär ums Geld, sondern weil die Stelle recht interessant klingt, aber selbstverständlich würde ich doch gerne die best möglichen Konditionen raushandeln.
Ich habe mich deshalb versucht mit den Entlohnungsprinzipien des TVöD auseinander zu setzen um in die Gehaltsverhandlungen gut vorbereitet einsteigen zu können. Ich habe mir die
Entgelttabelle angesehen, als auch die
Entgeltordnung angeschaut. Außerdem habe ich mir dieses
PDF von VERDI zum Thema "unbestimmte Rechtsbegriffe" durchgelesen.
Ich habe nun nachfolgende, konkret folgende Fragen zum TVöD als auch meiner persönlichen Situation. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet, meine Stituation einzuordnen:
1. Ist es im TVöD prinzipiell genauso wie bei der IGM im ERA-System, dass die höchst mögliche Eingruppierung an die Komplexität der Stelle gebunden ist und die persönliche Eignung lediglich darüber entscheidet, ob man diese höchst mögliche Eingruppierung erhält oder ggf. doch erstmal niedriger eingestuft wird?
2. Ich war bereits in der Vergangenheit schon mal im TVöD bei einer staatlichen Stelle beschäftigt. Meine Erfahrung damit ist, dass es ziemlich schwierig bis unmöglich war, die anfängliche Eingruppierung durch persönliche Weiterqualifizierung, Mehrleistung, erweitertes Verantwortungsgebiet zu steigern. Ist diese Schwierigkeit dem TVöD geschuldet, dass es sich um eine Behörde handelte oder ist das einfach von AG zu AG unterschiedlich? Die Frage zielt darauf ab, wie meine Chancen sind, im Laufe der Anstellung in eine bessere Entgeltgruppe hochzuarbeiten?
3. In der verlinkten Entgeltordnung ist erst ab E13 die Rede von einem Hochschulabschluss. Ist meine Schlussfolgerung daher richtig, dass man die E13 oder höher ohne Studium üblicherweise erreichen kann? Heißt das im Umkehrschluss auch, dass ich mit meiner Bildung theoretisch bis E12 kommen kann, sofern es die Stelle und meine Qualifikation hergibt?
4. Aktuell steht seitens des Instituts E9b Stufe 2 im Raum. Nachdem ich das PDF von VERDI gelesen habe, sollte meiner Einschätzung nach auch E9c möglich sein, da die Stelle besondere Verantwortung mit sich bringt (wenn ich einen Fehler mache, können dadurch andere Menschen gefährdet werden und die entsprechende Verantwortung kann bei diesen Tätigkeiten nur vom ausführenden, nicht aber vom Vorgesetzten übernommen werden - Stichwort Elektrofachkraft welche eigenverantwortliche Tätigkeiten ausführt).
5. Weiterhin würde ich auch annehmen, dass E10-E12 in Frag kommen könnten, denn nach Lektüre des PDFs von VERDI könnten möglicherweise folgende Punkte erfüllt sein. Daher zielt dieser Punkt darauf ab, was erfüllt sein muss, um diese Entgeltgruppen zu erhalten?:
- "Eine besondere schwierige Tätigkeit" liegt auch dann vor, wenn bei der Aufgabenerfüllung eine Materie so komplex ist, dass die Aufgabenerledigung nur durch die Analyse von Sachzusammenhängen bei einem hohen Abstraktionsgrad und derer systematischer Verknüpfung bewirkt werden kann.
- Die „Bedeutung“ des Aufgabengebietes bezieht sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit, also auf die Wirkung ab wie beispielsweise:
- Größe des Aufgabengebietes
- Tragweite der zu bearbeitenden Materie
[...]
Zu nennen sind hier: [...], richtungsweisende Bedeutung des Sachgebietes.[...]
Den ersten Punkt würde ich möglicherweise als erfüllt sehen, da ich beide fachlichen Bereiche analysieren, verknüpfen und abstrahieren kann bzw. die Stelle dies auch erfordert. Ich weiß nur nicht, in welchem Umfang das in dieser Stelle passieren muss.
Beim zweiten Punkt, der Bedeutung bin ich mir nicht ganz sicher. Die Tragweite meines Handelns und meiner Entscheidungsbefugnis könnte schon dazu beitragen, dass Projekte scheitern oder in Schieflage geraten und das negative Auswirkung auf den AG hat. In der Stelle sollen technische Details geplant und das Equipment beschafft werden. Diese Planung stützt sich auf Erhebung von Anforderungen externer Kunden. Es gibt somit in dem Sachgebiet den Freiraum, bei technischen Fragestellungen richtungsweisende Entscheidungen zu treffen.
Ich hoffe, die Informationen reichen erstmal, um zu erkennen um was es geht. Es Kann sein, dass ich bei der Lektüre des PDFs einiges falsch intepretiere bzw. verstehe. Ich hoffe aber, dass man mich in diesem Forum auf die richtige Fährte bringen kann?