Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Bitte um Hilfe bei der Bewertung für die Eingruppierung
FAöD:
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gibts in meinem Fall keine 9c.
Im gesamten Bewerbungsverfahren war kein Personaler dabei, das lief komplett über den Abteilungsleiter - der wahrscheinlich kein Eingruppurierungsexperte ist und sich vielleicht nicht immer korrekt ausdrückt. Zudem kanns ja sein, dass ich etwas falsch verstehe... Letztendlich wird HR schon wissen, was bei der Eingruppierung möglich ist und die richtigen Grenzen ziehen.
Spid:
Eingruppierung ist niemals „möglich“, Eingruppierung ist.
WasDennNun:
Und weder HR noch sonstige Personaler noch irgendein AN kann sogen wo man eingruppiert IST
Das kann nur der Richter.
Spid:
Das ist gleich in mehrfacher Hinsicht unzutreffend. Sagen können das eine ganze Menge Menschen, feststellen tut es jedoch das zuständige Gericht - und nicht etwa ein Richter.
Emmi87:
Im TVÖD ist alles möglich aber nur wenn die AG es wollen. Ich habe schon erlebt das Personen bei der Einstellung EG 11 bekommen haben mit der Stufe 6 und anschließend im gleichen Jahr LOB. Oder Stellenausgeschrieben waren mit der 8 und es eine Marktorientierte Zulage auf die 9 gab.
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