Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Bitte um Hilfe bei der Bewertung für die Eingruppierung
Spid:
Eine Eingruppierung ist niemals „gerechtfertigt“, Eingruppierung ist. Wie nun mehrfach ausgeführt, sind TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Maßgeblich ist mithin die auszuübende Tätigkeit, die sich in einen oder mehrere Arbeitsvorgänge zerlegt, die ihrerseits die Tätigkeitsmerkmale genau einer Entgeltgruppe erfüllen.
Die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Sie ergibt sich unmittelbar und eindeutig aus den tariflichen Regelungen.
Max:
Du kannst den AG ja nach Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit mit entsprechend höherer Eingruppierung fragen.
Wenn dies für eine Zusage deinerseits ausschlaggebend ist, hast du nichts zu verlieren.
Bei uns würdest du damit viel Verwunderung ernten und Verhandlung der Gruppe (nicht Stufe) ist unmöglich. Zumindest mein AG hat kein Interesse am Gehalt der AN durch künstliches hinunterdrücken der EG zu sparen, ganz im Gegenteil.
Ich kenne zwar nicht einmal die Stellenausschreibung, aber bei einer 9b für jemanden mit Berufsausbildung habe ich nicht den Eindruck, dass der AG versucht hier zu sparen.
Du musst dich von der Illusion trennen, dass eine besondere Qualifikation deinerseits irgendwelchen Einfluss auf die EG hat, denn die richtet sich danach was der AG vom AN erledigt haben will, nicht was er erledigen könnte.
Edit: gerade erst gesehen, dass keine EG angegeben war. Vielleicht weiß der AG also selbst noch nicht so recht was er will und er hat Spielraum den Stellenzuschnitt flexibel an den Kandidaten anzupassen.
FAöD:
Sorry, dass ich mich nicht mehr gemeldet habe, es ging die letzten zwei Wochen bei mir etwas drunter und drüber. Ich habe eure Antworten die da noch kamen zur Kenntnis genommen gehabt.
Ich möchte euch aber gerne noch den aktuellen Stand mitteilen.
Bei meiner weiteren Recherche und Gehaltsverhandlung hat mir dieses Dokument hier sehr geholfen um die Flexiblität des TVöD in Gehaltsfragen einschätzen zu können:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2019/RdSchr_20190507.pdf?__blob=publicationFile&v=3https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2019/RdSchr_20190507.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Falls der Link mal nicht mehr geht, es handelt sich um das Aktenzeichen: D5-31002/55#7 vom 7. Mair 2019.
Demnach ist der TVöD doch nicht ganz so unflexibel, wenn es um Gehaltsverhandlungen geht:
Darin ist sehr gut und für mich als Laien auch verständlich erklärt und geregelt, welcher Spielraum besteht, um den Personalbedarf über den Hebel der Entlohnung zu decken. Diese Regelungen können sowohl bei Neueinstellung, zur Bindung bestehenden Personals (wenn Personal abwandern will) oder auch für Angestellte, die überdurchschnittliche Leistung bringen angewendet werden.
Letztendlich hat mir das Dokument in folgenden Punkten weitergeholfen:
- Die Grundlagen zur Stufenzuordnung sind mir nun klar. Es kann nämlich nicht nur einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden, sondern nach Ermessen der Dienststelle auch "anrechenbare Zeiten", welche sich auf anderweitige Berufserfahrung stützt, die der Ausübung der Stelle dienlich ist.
- Es können grob bis zu zwei Entgeltstufen vorweggewährt werden. Heißt: Wenn ich in Stufe 2 eingestuft werden würde, könnte ich maximal eine Zulage (Vorweggewährung) erhalten, die mich im Entgeltniveau auf Stufe 4 der gleichen Eingruppierung hebt.
Meine Vertragsverhandlungen sind soweit abgeschlossen. Konkret heißt das, dass die Eingruppierung zu Einstellungsbeginn auf E9b fixiert wird. Außerdem wird mir eine fixe Zulage über X EURO gewährt, so dass ich mit der zugesagten Stufe 2 fast auf dem Entgeltniveau von E10 lande. Geklärt wird nun noch, ob meine anrechenbaren Zeiten die Einstufung nach Stufe 3 ermöglichen.
Weiterhin hat die Tätigkeit laut Arbeitgeber perspektivisch durchaus das Potential für eine reguläre Einstufung nach E10. Diese Einstufung wird jedoch erst mit der Zeit folgen, wenn ich soweit eingearbeitet bin, dass ich die damit verbundene Verantwortung auch tragen kann.
Ende gut, alles gut. Schön, dass der TVöD mittlerweile berücksichtigt, dass man mit der eher starren Gehaltsstruktur und den im Vergleich zur Wirtschaft eher geringen Gehältern keine Fachkräfte mehr locken kann und Instrumente bereit hält, um sich einig zu werden.
Spid:
Das Dokument steht aber in keinem Zusammenhang zu Deinen Fragen. Entgeltgruppen sind etwas völlig anderes als Stufen der Entgelttabelle.
Die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
FAöD:
Ja, das hab ich nach deinen/euren Ausführungen dann auch verstanden. Und letztendlich ist dieses Verständnis ja auch wichtig, um zu wissen, wohin man sich maximal entwickeln kann.
Da es ja dem Grunde nach kaum einem AN nur um den Titel "E10" gehen dürfte, sondern es in der Regel an eher vorderer Stelle um die damit verbunde Wärme zwischen Daumen und Zeigefinger geht, hätte vielleicht ein Hinweis auf Zulagen etc. die Diskussion abkürzen können.
Als Laie muss man manchmal ganz schön viel wissen, um Fragen stellen zu können, die einem die richtigen Informationen liefern.
Ich fand die Hilfsbereitschaft trotzdem löblich und ich habe dazugelernt. Vielen Dank.
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