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Fahrtzeit und Arbeitszeit

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Stressant:
Guten Tag,

nach § 44 (2) TVöD BT-V gilt "Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am aus-wärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit."

das finde ich zwar schon unschön, jedoch finde ich es in meinem Fall sogar gefährlich.

Situation: öffentlicher Dienst mit Arbeitszeitkonto (E10). Für Veranstaltungen kommt es öfter vor, dass wir morgends ein Transporter beladen (~1h), dann von der Dienststätte eine Fahrt zur Veranstaltung, dort 6-7 Stunden bei der Veranstaltung arbeiten und in der Nacht manchmal mehrere Stunden mit dem Transporter zurück fahren. Gebucht bekommen wir max. die wirklich geleistet Arbeit, manchmal wenn es nicht auffällt auch die Hinfahrt.

Der Arbeitgeber sagt pauschal, dass Fahrtzeit keine Arbeitszeit ist, weder in der Kernarbeitszeit noch, wenn mit dem Transporter Material für das Unternehmen Transportiert wird, da ja "nur" eine Dienstreise stattfindet.

Nach einem langen Arbeitstag noch 1-2 Stunden mit einem Transporter nachts durch die Gegend fahren finde ich jedoch gefährlich und unfair, wenn es nicht mal als Arbeitszeit angerechnet wird.

Gibt es rechtlich da irgendeine Handhabe? Kann ich vom Arbeitgeber gezwungen werden mit dem Dienstwagen zu fahren, ohne das es als Arbeitszeit gilt? Wie sieht es aus mit Dienstberatungen/-reisen, bei dem einem nichts anderes übrig bleibt mit dem Dienstwagen zu fahren (weil keine Öffis zum auswertigen Ort führen)?

Viele Grüße

Spid:
Die tarifliche Regelung berührt nur die Vergütung, die Festlegung, ob es sich um Arbeitszeit i.S.d. ArbZG handelt, steht nicht zur Disposition der TVP. Materialtransport für den AG jenseits des Mitführens in nicht unüblichem Handgepäck ist eine Arbeitsleistung und somit Arbeitszeit.

Stressant:
Vielen Dank für die Antwort

"Die tarifliche Regelung berührt nur die Vergütung"

Das hatte ich schonmal gelesen, jedoch keine Quelle dafür gesehen, im BT-V direkt steht nicht, dass es sich nur um die Vergütung handelt.

Spid:
Zu etwas anderem fehlt den TVP die Regelungskompetenz.

AndreasG:
Der Transport des eingeladenen Materials ist definitiv keine "Dienstreise".

Bzw wäre es tatsächlich eine Dienstreise könntet ihr auch mit dem Zug anreisen und der Arbeitgeber soll schauen wie das Material zum Veranstaltungsort kommt.

"Ihr fahrt das Material zur Messe" ist die Anweisung einer Tätigkeit.

Und damit ist es Arbeitszeit.

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