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Fahrtzeit und Arbeitszeit

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Lars73:
Ein Tarifvertrag kann gesetzliche Regelungen nicht überschreiben (es sei denn die gesetzliche Regelung enthält eine Öffnungsklausel). 

Unabhängig davon, dass die Regelung im BT-V ggf. bald geändert wird, in der Kommentarliteratur wird dies vertreten:
"Es kann sich jedoch dann um Arbeitszeit handeln, wenn der Arbeitnehmer die Reisezeit im Interesse des Arbeitgebers aufwendet und verpflichtet ist, sie zur Erledigung seiner Arbeitsaufgaben, zB zur Bearbeitung von Akten, E-Mails sowie zur Vor- und Nachbereitung eines auswärtigen Termins zu nutzen. Das muss auch dann gelten, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Dienstreise mittels eines von ihm selbst gelenkten PKW durchzuführen.
(BeckOK TVöD/Welkoborsky, 53. Ed. 1.3.2017, TVöD-BT-V § 44  Rn. 4)"

So ist auch die Lesart in der Bundesbehörde in der ich tätig bin.
Diesen Anspruch würde man mit recht hoher Sicherheit trotz der tariflichen Regelung vom BAG durchsetzen können.

Stressant:
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten!

AndreasG:
Eigentlich muss ich immernoch Schmunzeln wie dreist der Arbeitgeber hier vorgeht.

Muss das mal dem Leiter unseres Bauhofs vorschlagen.

"Ab sofort sind die Fahrten zwischen den Einsatzorten Dienstreisen und damit keine Arbeitszeit mehr."

Der würde von seinen Mitarbeitern direkt am Fahnenmast vor dem Rathaus aufgeknüpft.

Stressant:
"Eigentlich muss ich immernoch Schmunzeln wie dreist der Arbeitgeber hier vorgeht."

Ist eine Kammer in einer wirtschaftsschwachen Region, dadurch ist der Lohn nach Tarifvertrag im Vergleich zu anderen Arbeitgebern sehr hoch und man lässt viel mit sich machen ...

Wdd3:
Super Idee um Geld zu sparen. Wir haben hier Menschen die Transporter oder auch LKW´s mit Material von A nach B und zurück fahren. Eigentlich werden diese Mitarbeiter als LKW Fahrer bezeichnet. Die sind dann wohl nur noch ehrenamtlich tätig. 

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