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Teilzeit an zwei Tagen

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Vagabundo:
Hallo!

Ein Arbeitnehmer (TVÖD, VKA, Nds.) arbeitet in Teilzeit , und mit dem Arbeitnehmer ist vereinbart, die Stunden an 2 Tagen zu leisten (z.B. Montags 8Std, Dienstags 8 Std., Rest der Woche frei). Im Vertrag steht lediglich Wochenarbeitszeit 16 Std..

1.Der Arbeitnehmer ist Dienstag krank. -> Arbeitszeitkonto werden 3,2 Stunden gutgeschrieben (16Stunden/5Tage). Er macht somit Minus an diesem Tag, wenn er den Rest der Woche weiter frei macht. Korrekt?

2. Der Arbeitnehmer ist Donnerstag krank. Reicht ein Anruf, oder muss er (wie im Urlaub auch) sofort ein ärztliches Attest einholen?

Sollte der TVöD keine Regelungen treffen, tut es mir leid. Fühlt Euch umarmt. ;)

Spid:
1. Nein.

2. Ersteres.

Vagabundo:
Vielen Dank fürs schnelle Reagieren.
Warum ist 1. nicht korrekt?

zu. 2.
Muss er sich dann überhaupt krank melden, wenn 1. nicht korrekt ist?

WasDennNun:
zu 1.) Weil ja offensichtlich keine konkrete Verteilung der Arbeitszeit auf z.B. Mo/Di  vereinbart wurde und somit die Arbeitszeit auf die Woche verteilt ist.
zu 2.) Weil man Krank ist und sich deswegen AU melden muss!
(Und dann 3,2h gutgeschrieben bekommt)

Sozialarbeiter:
Seit wann beeinflussen Krankheitstage das Arbeitszeitkonto?
Wenn ich AU bin, bin ich AU und für den Tag für +/-0 eingetragen.

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