Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Umgruppierung
Spid:
Da ist überhaupt nichts komplex. Wenn 2018 nichts von eingruppierungsrelevanter Qualität passiert ist, steht zu vermuten, daß Du bereits seit Beginn der Tätigkeit in eine Entgeltgruppe der S-Tabelle eingruppiert bist. Entsprechend ist die Stufenlaufzeit seitdem unter Berücksichtigung einer möglichen Überleitung in 2015 nachzuvollziehen.
Haselmaus:
Nein ich wurde dem TVÖD Verwaltung zugewiesen in die Entgeltgruppe E...erst nachdem die Stelle neu bewertet wurde stellte sich heraus das die Tätigkeitsmerkmale zum SuE gehören und somit wurde ich Umgruppiert...
Wie gesagt, ich war und bin immer noch der Annahne das eine Höhergruppierung nur die gleiche Entgeltgruppe betrifft und das dann die Stufenlaufzeit von neuem beginnt dann auch okay ist, aber bei einer umgruppierung?
Spid:
Der AG weist Dich keiner Entgeltgruppe zu, er gruppiert Dich auch nicht ein. Er hat nur eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung, die Rechtsmeinung nicht berührt. Es ist schlicht so, wie es hier im Thread ausgeführt wurde.
Haselmaus:
Gut, dann werde ich es wohl so belassen müssen :(
Dann ist eine Umgruppierung das gleiche wie eine Höhergruppierung...
Trotzdem vielen Dank für eure bemühungen :)
Spid:
Inwiefern wäre das auch nur annähernd ein Schluß aus den Darlegungen in diesem Thread?
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