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Umgruppierung
WasDennNun:
--- Zitat von: Haselmaus am 14.10.2020 08:43 ---Gut, dann werde ich es wohl so belassen müssen :(
Dann ist eine Umgruppierung das gleiche wie eine Höhergruppierung...
Trotzdem vielen Dank für eure bemühungen :)
--- End quote ---
Also willst du dich weiter verarschen lassen?
Tja, wenn du Geld zu verschenken hast.....
Haselmaus:
Ich will mich auf keinen Fall verarschen lassen, aber so wie ich Spid verstanden habe, ist es wohl rechtens was mein Arbeitgeber macht...bin echt total verunsichert, weil ich immer noch nicht weiss, ob die Umgruppierung mit der Höhergruppierung gleich zusetzen ist...sollte ich etwas falsch verstanden haben, dann bitte ich es zu entschuldigen, komm mir halt grad echt hilflos vor was ich machen soll...geld hab ich keines zuverschenken deshalb hoffe ich ja das ich etwas vorlegen kann, das diese Umgruppierung nichts mit einer Höhergruppierung zu tun hat und ich meine erarbeitete Stufe 5 bekomme.
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Spid:
Wie doch bereits deutlich ausgeführt, hat die behauptete Umgruppierung in 2018 doch mutmaßlich überhaupt nicht stattgefunden. Vielmehr warst Du bereits 2010 in der Entgeltgruppe der S-Tabelle, die sich seinerzeit ergeben hat - und wurdest 2015 ggfs. in eine andere Entgeltgruppe der S-Tabelle übergeleitet. Sofern die sich so für Dich ergebende Situation vorteilfhafter für Dich ist als jene, die der AG annimmt, so sollten die Schritte Eingruppierungsfeststellungsklage mit Lohnklage und Strafanzeige wegen Betrugs sein.
WasDennNun:
@Haselmaus:
Dein AG hat zum Zeitpunkt 2018 seinen Irrtum korrigiert.
Der Zeitpunkt 2018 ist jedoch der falsche, sondern er hätte seinen Irrtum so korrigieren müssen, als ob er sich nie geirrt hätte.
2018 ist also willkürlich gewählt und FALSCH da irrt das Landesamt (sofern sich nicht zu diesem Zeitpunkt die auszuübenden Tätigkeiten geändert haben)
Das heißt also für dich ab dem Zeitpunkt deiner Einstellung müssen die korrekten Eingruppierungen/Umgruppierungen/Höhergruppierungen etc. nachvollzogen/nachgerechnet werden und man muss dich somit so behandeln, als ob dieser Irrtum nie in der Welt gewesen wäre.
Das betrifft in der Regel zum jetzigen Zeitpunkt nur noch eine Korrektur der Stufe nach der du zu bezahlen bist.
Das entgangene Entgelt kann man nur 6 Monate rückwirkend einfordern.
Haselmaus:
Hallo was denn nun,
Vielen Dank für deine einfache ausführliche Erklärung, damit kann ich was anfangen, somit muss mein Arbeitgeber mir die zustehende Stufe 5 die ich nun erreicht habe vergüten...an meiner Tätigkeit hat sich nichts verändert, somit kann er nicht auf eine Höhergruppierung pochen die rechtfertigen würde das die Stufenlaufzeit ab 2018 neu beginnt.
Vielen Dank nochmal
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