Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Umgruppierung
darkmessiah:
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie in diesem Fall unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten, welche die Eingruppierung und Stufenzuordnung betreffen, bleibt die Eingruppierungsfeststellungsklage!
Sozialarbeiter:
Die S Tabelle hat längere Stufenlaufzeiten als die E Tabelle...
Im Vergleich:
Jahr - E - S
2010- 1 - 1
2011- 2 - 2
2012- 2 - 2
2013- 3 - 2
2014- 3 - 3
2015- 3 - 3
2016- 4 - 3
2017- 4 - 3
2018- 4 - 4
2019- 4 - 4
2020- 5 - 4
2021- 5 - 4
2022- 5 - 5
2023- 5 - 5
2024- 5 - 5
2025- 6 - 5
2026- 6 - 5
2027- 6 - 6
In der S Tabelle erreichst du die Stufe 5 tatsächlich 2 Jahre später, erst in 2022 und nicht in 2020.
Spid:
Auch das läßt sich angesichts der Überleitung in 2015 und Entgeltgruppen der S-Tabelle mit abweichenden Stufenlaufzeiten und Endstufen insbesondere vor 2015 so nicht herleiten.
Haselmaus:
Hallo Sozialarbeiter,
Das ist mir bekannt, aber es geht darum, das ich in der vorhergehende entgeltstufe E bereits 2 Jahre in Stufe 4 war, durch die vorgenommen Umgruppierung( die ja wie von Spid gemeint nicht stattfand) hieß es schriftlich, ich werde Stufengleich in die Entgeltgruppe S umgruppiert, ich befand mich seit Beginn meiner Arbeit in der Entgeltgruppe E und wurde auch so vergütet, von Höhergruppierung ist laut dieses schreiben nicht die Rede, deshalb bin ich der Auffassung das ich die stufenlaufzeit von 4 Jahren beendet habe und nun regulär in Stufe 5 vorrücken.
Da mein Arbeitgeber von Höhergruppierung spricht das deshalb die stufenlaufzeit ab 2018 neu beginne.
Organisator:
Du machst nur den Fehler, dir die Argumentation des Arbeitgebers ("Umgruppierung / Höhergruppierung") zu eigen zu machen und leitest daraus die falschen Schlüsse hinsichtlich der Stufenlaufzeit ab.
Spid hat das korrekte Verfahren beschrieben.
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