Autor Thema: Jahressonderzahlung - Kündigung des AN zum 31.12.  (Read 3674 times)

jenskreidler

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Guten Abend liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ausgangslage:

- ich bin 4-5 Jahre beim Arbeitgeber eines Bundeslandes im Tarifgebet West.
- Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Quartalsende

Szenario:
- ich kündige sechs Wochen zum 31.12.2020
- ich bin wie im TV-L West beschrieben am 01.12. in einem Beschäftigungsverhältnis

Frage:
- erhalte ich trotz AN-seitiger Kündigung die Jahressonderzahlung bzw. ist sie zurückzugeben? (ich habe §20 TV-L gelesen - trotzdem könnte ja irgendwo etwas stehen der für meinen Fall negativ wäre)

Danke im Voraus.



Isie

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Antw:Jahressonderzahlung - Kündigung des AN zum 31.12.
« Antwort #1 am: 14.10.2020 07:00 »
Ja, du erhältst die Jahressonderzahlung, da du am 01.12. im Beschäftigungsverhältnis stehst. Nein, du musst sie nicht zurückzahlen.

jenskreidler

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Antw:Jahressonderzahlung - Kündigung des AN zum 31.12.
« Antwort #2 am: 14.10.2020 21:17 »
Alles klar, danke für die Antwort :)
Beitrag ist jetzt für andere in der Suchfunktion auffindbar - ich hatte nichts dergleichen finden können.

Palme86

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Antw:Jahressonderzahlung - Kündigung des AN zum 31.12.
« Antwort #3 am: 08.11.2020 14:35 »
Ja, du erhältst die Jahressonderzahlung, da du am 01.12. im Beschäftigungsverhältnis stehst. Nein, du musst sie nicht zurückzahlen.

Guten Tag,

ich weiß, dass es als Neuling nicht das Beste ist direkt mit einer Frage zu starten, allerdings würde ich das Forum gerne fragen, ob es hierzu auch eine Rechtsquelle - abgesehen vom § 20 TV-L - gibt? Ich habe selber zu dem Thema recherchiert und bin dabei auf alte Entscheidungen gestoßen, in denen auf den Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte abgestellt wurde, nach dem das Arbeitsverhältnis bis zum 31.03. fortbestehen muss, damit keine Rückzahlung zu leisten ist. Dieser Erlass ist allerdings aufgehoben, sodass nun für mich die Frage besteht, ob es einen Folge-Erlass mit ähnlichen Bedingungen hierzu gibt. Ich würde auch zum 31.12. kündigen und bin seit März für die Behörde tätig.
 
Herzlichen Dank.

Viele Grüße
PALME86

Spid

  • Gast
Antw:Jahressonderzahlung - Kündigung des AN zum 31.12.
« Antwort #4 am: 08.11.2020 14:45 »
Welche Rechtsquelle neben der Norm, die den Sachverhalt abschließend regelt, sollte es denn geben? Und welche Bedeutung sollte Rechtsprechung zum Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973 mit einem gänzlich anderen Regelungsgehalt haben? Und warum vertrittst Du die Auffassung, der genannte Tarifvertrag sei ein Erlass? Und wieso glaubst Du, ein Erlass könne tarifvertraglich geregelte Sachverhalte regeln?

Palme86

  • Gast
Antw:Jahressonderzahlung - Kündigung des AN zum 31.12.
« Antwort #5 am: 08.11.2020 15:05 »
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich meinte mit Entscheidungen, dass ich von Fällen gelesen habe, in denen Beschäftigte, die vor dem 31.03. und nach dem 01.12. gekündigt haben, ihre JSZ mit Bezug auf den Tarifvertrag über Zahlungen von Zuwendungen zurückzahlen mussten. Diese Fälle datieren allerdings aus 2008 oder vorher. Mir ist bewusst, dass es zu diesem Zeitpunkt den TV-L noch nicht gab, aber ich weiß nicht, inwiefern aktuell andere „inhaltlich analoge“ Regelungen zum vorgenannten Tarifvertrag über Zahlungen von Zuwendungen bestehen. Ich habe es Erlass genannt, da dieser Tarifvertrag auf der Seite recht.nrw als aufgehobener Erlass bezeichnet wird. Daher habe ich impliziert, dass Erlasse auch tarifvertragliche Regelungen enthalten können.

Freundliche Grüße




Spid

  • Gast
Antw:Jahressonderzahlung - Kündigung des AN zum 31.12.
« Antwort #6 am: 08.11.2020 15:09 »
Die Regelung im TV-L ist abschließend. Deine Implikationen sind grundfalsch.

Palme86

  • Gast
Antw:Jahressonderzahlung - Kündigung des AN zum 31.12.
« Antwort #7 am: 08.11.2020 15:13 »
Vielen Dank für die Information.