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Beitragserhöhung PKV Debeka

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was_guckst_du:

--- Zitat von: Beamtenexperte am 15.10.2020 09:04 ---Beitragsstabile Versicherer sind die Alte Oldenburger, Concordia, Barmenia, Dt. Ring, LKH, Süddeutsche KV etc.....
Wenn man also gesund ist und noch nicht so lange bei der Debeka versichert ist sollte man einen Wechsel zu einem anderen Anbieter durchaus mal prüfen.

--- End quote ---

...sind das nicht genau die Versicherungen, die du gegen Honorar vermittelst? 8) 8) 8)

yamato:
Habs gerade mal durchgerechnet, bei mir A10 Endstufe, Single wäre die GKV, selbst wenn mir der Dienstherr den halben Beitrag zuzahlen würde, noch etwas teurer als die PKV Debeka. Eine gute Leistung da die PKV ja sogar noch bessere Leistungen erbringt.

*Bei der Berechnung habe ich einen Zusatzbeitrag von 1 % bei der GKV angesetzt

Ozymandias:
Heute frisch:


--- Zitat ---Der Bundesgerichtshof hat in beiden Verfahren bestätigt, dass bei einer Prämienanpassung nach § 203 Abs. 2 VVG erst durch die Mitteilung einer den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügenden Begründung die für die Wirksamkeit der Neufestsetzung der Prämie angeordnete Frist in Lauf gesetzt wird. Dabei, so hat der Senat jetzt entschieden, muss angegeben werden, bei welcher Rechnungsgrundlage – Versicherungsleistungen, Sterbewahrschein-lichkeit oder beiden – eine nicht nur vorübergehende und den festgelegten Schwellenwert überschreitende Veränderung eingetreten ist und damit die Neufestsetzung nach § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG veranlasst wurde. Dagegen muss der Versicherer nicht die genaue Höhe dieser Veränderung mitteilen. Er hat auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie z.B. des Rechnungszinses anzugeben.
--- End quote ---

...


--- Zitat ---Fehlende Angaben zu den Gründen der Prämienanpassung können vom Versicherer nachgeholt werden, setzen aber erst ab Zugang die Frist für das Wirksamwerden der Prämienanpassung in Lauf und führen nicht zu einer rückwirkenden Heilung der unzureichenden Begründung.
--- End quote ---


https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020161.html?nn=10690868

Ob die Debeka oder andere Versicherer davon betreffen sind, sollte man überprüfen, wenn man Geld zurück will.

Bastel:

--- Zitat von: Ozymandias am 16.12.2020 15:53 ---Heute frisch:


--- Zitat ---Der Bundesgerichtshof hat in beiden Verfahren bestätigt, dass bei einer Prämienanpassung nach § 203 Abs. 2 VVG erst durch die Mitteilung einer den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügenden Begründung die für die Wirksamkeit der Neufestsetzung der Prämie angeordnete Frist in Lauf gesetzt wird. Dabei, so hat der Senat jetzt entschieden, muss angegeben werden, bei welcher Rechnungsgrundlage – Versicherungsleistungen, Sterbewahrschein-lichkeit oder beiden – eine nicht nur vorübergehende und den festgelegten Schwellenwert überschreitende Veränderung eingetreten ist und damit die Neufestsetzung nach § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG veranlasst wurde. Dagegen muss der Versicherer nicht die genaue Höhe dieser Veränderung mitteilen. Er hat auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie z.B. des Rechnungszinses anzugeben.
--- End quote ---

...


--- Zitat ---Fehlende Angaben zu den Gründen der Prämienanpassung können vom Versicherer nachgeholt werden, setzen aber erst ab Zugang die Frist für das Wirksamwerden der Prämienanpassung in Lauf und führen nicht zu einer rückwirkenden Heilung der unzureichenden Begründung.
--- End quote ---


https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020161.html?nn=10690868

Ob die Debeka oder andere Versicherer davon betreffen sind, sollte man überprüfen, wenn man Geld zurück will.

--- End quote ---

Die teilen einem also mit, wenn sich etwas am berechneten Sterbezeitpunkt verändert? ::)

CmdrMichael:

--- Zitat von: Feidl am 19.10.2020 16:58 ---Nächsten Monat erwarte ich den Brief von meiner PKV (DBV/AXA). Hoffentlich wird es nicht so wie bei der Debeka.
Vor 3 Jahren gab es die letzte größere Erhöhung (seit dem nur noch gesetzlich vorgeschriebene Erhöhungen wegen Pflege).

--- End quote ---
Mein DBV/Axa Schreiben kam Anfang Dezember rein.
Von 380 Eur auf 420 Eur (+10%) im Monat. Größte Steigerungen im Bereich Ambulante Heilbehandlung und Stationäre Krankenhausbehandlung.

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