Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Höhergruppierung neue Entgeltordnung

(1/3) > >>

Eirien1975:
Guten MOrgen,

ich habe hier mal eine Frage an die Experten von Euch.
Ich habe 2017 einen Antrag auf Überprüfung nach der neuen Entgeltordnung gestellt. Dieser wurde nun (nach fast 4 !!!! Jahren) endlich abschließend bearbeitet. Ergebnis ist eine EG 9c. Bisher bin ich 9a Stufe 6. Da ich zwei Stufen höhersteige frage ich mich, ob bei den Zwischenschritten der Garantiebetrag mit angesetzt wird?
Ab 01.01.2017 war ich bereits in  Stufe 6. Meine Stufenlaufzeit würde wahrscheinlich am 01.01.2017 neu in Stufe 5 zu laufen beginnen ?

kann mir da jemand Auskunft geben ? Auch in welcher Höhe ein Garantiebetrag damals und heute gezahlt wurde/wird?

ganz lieben Dank!
Eirien

Lars73:
In welchen Abschnitt der Entgeltordnung? Meist kann E9 klein nicht zu E9c werden. Also war die Annahme über die Eingruppierung vorher ggf. falsch. Das hat aber ggf. folgen für die korrekte Stufe zum Zeitpunkt der Überleitung.

Spid:
Den bezeichneten Antrag gab es nicht. Es gab einen Antrag auf Höhergruppierung. Dieser konnte die geschilderte Wirkung nicht entfalten.

Eirien1975:
Es war die kleine 9. nach neuer Entgeltordnung dann zu 9a geworden.

es gab einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung.

Lars73:
Seit wann waren diese Aufgaben die wahrzunehmenden Aufgaben?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version