Das Problem ist, dass die Stufenzuordnung ab 4/08 zurückgerechnet werden muss. Es muss geklärt werden welche Eingruppierung es nach alten Recht war. Welche Stufe vor und nach Übertragung der Tätigkeit 4/08. Dann die Überleitung und dann den Antrag nach E9c soweit dieser erfolgte. Als solches braucht es diese Details. Ggf. wurdest du in die E9b, Stufe 6 übergeleitet und bist dann schon in der E9c Stufe 6.
Wenn nicht Tarifrecht Anwendung findet sondern der Arbeitgeber seine eigene Interpretation des rechtsumsetzt, kann man nichts sagen was dort das Ergebnis sein sollte.
Eine Höhergruppierung aus der E9a, Stufe 6 in die E9c am 1.1.2017 würde zur E9c, Stufe 5 ohne Garantiebetrag und mit Neustart der Stufenlaufzeit führen. Es ist aber fraglich ob dies tariflich tatsächlich passiert ist.