Anspruch Kindergeld nach Ausbildung

Begonnen von Stefl, 16.10.2020 08:25

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Stefl

Hallo Community,

da ich vertretungsweise Familienkasse bin, benötige ich Eure Hilfe. In LernCultur anzumelden dauert mir zu lang, wenn heute Eingabeschluss ist...

Fall:
- Beschäftigte bezog für Kind (> 18, < 25 Jahre) Kindergeld bis Abschluss der Ausbildung im Juli 2017; Einstellung KiGe-Zahlung
- Kind war erwerbstätig bis einschl. 20.09.20
- seit 21.09.20 ist das Kind an einem Kolleg zur Erlangung des Abiturs (keine Abendschule)

M. E. besteht seit 21.09. Anspruch auf Kindergeld. Was ist mit der Zeit dazwischen? Ist das mit der 4-Monatsübergangszeit unkritisch?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Insider2

Wie dazwischen? Zwischen Ende der Ausbildung (Juli 2017) und Sept. 2020 liegen über drei Jahre. Da es sich hier um Erwerbstätigkeit handeln würde, wäre die Übergangszeit eh nicht darstellbar. Diese bezieht sich explizit auf Ausbildungsabschnitte.


Stefl

Sorry, ich meinte Juli 2020 (Ende der Ausbildung).

Zitat von: Insider2 in 16.10.2020 10:21
Wie dazwischen? Zwischen Ende der Ausbildung (Juli 2017) und Sept. 2020 liegen über drei Jahre. Da es sich hier um Erwerbstätigkeit handeln würde, wäre die Übergangszeit eh nicht darstellbar. Diese bezieht sich explizit auf Ausbildungsabschnitte.

Insider2

Ja, dann haste Recht. Aber prüfe mal unbedingt auch die die ggf. Erwerbstätigkeit bzw. die Unschädlichkeit. Gerade wenn vorher schon Kohle verdient wurde....

was_guckst_du

..der Personalmangel im öD wird immer schlimmer... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Stefl

Zitat von: was_guckst_du in 16.10.2020 11:52
..der Personalmangel im öD wird immer schlimmer... 8)

Gerade die kleinen AGs wie meiner sind halt echt an der Kapazitätsgrenze bzw. wir machen halt gefühlt alles, was irgendwie möglich ist... Spezialisierungen sind dabei kaum mehr möglich.

Ndsftw

Übergangszeit als Kindergeldanspruch für Ü18 geht nur, wenn keine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. In deinem Fall musst du das KiGe zum 31.07.20 einstellen und zum 01.09.20 wieder zahlen.

Stefl

Zitat von: Ndsftw in 16.10.2020 13:20
Übergangszeit als Kindergeldanspruch für Ü18 geht nur, wenn keine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. In deinem Fall musst du das KiGe zum 31.07.20 einstellen und zum 01.09.20 wieder zahlen.

Super, danke.