Ich werde ab dem 1.12 im Tarifbereichs der Bundesagentur für Arbeit starten. Da hätte ich mal eine Frage zu der Jahressonderzahlung.
Mein Menschenverstand sagt mir das ich natürlich kein Anspruch darauf habe, bzw. erst im nächsten Jahr. Jetzt habe ich mir da mal den Tarifvertrag angeguckt.
"Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch
auf eine Jahressonderzahlung" Dies ist quasi der allererste Paragraph.
Naja, ich stehe zum 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis. Gleichzeit steht dort später das die Jahressonderzahlung mit dem Novembergehalt kommt. Ich bekomme ja kein Novembergehalt. Oder gilt diese Regeleung mit dem 1. Dezember dann quasi 1 Jahr versetzt? Also wer am 1. Dezember 2020 im Arbeitsverhältnis steht hat mit dem Novembergehalt 2021 anspruch auf die Jahressonderzahlung?
Irgendwie verzwickt. Eine anteilige Auszahlung der Jahressonderzahlung kann ich auch nirgends rauslesen.