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Unterschriftenbefugnisse zu Aus- bzw. Einzahlungsanordnungen

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Spid:
Davon ist auszugehen. Wenn die Unterschrift ein Automatismus wäre, bräuchte es sie nicht.

Tix:
falls ich die "zweite Unterschrif"t setze (Anordnung) und ein Fehler nicht merke,
z.B. falsche IBAN -Nummer oder Betrag, muss ich dann den Schaden ersetzen oder der Kollege,
der "erste Unterschrift"  (sachliche, rechnerische Richtigkeit) setzt.

Buschi:
Ich denke hier erstmal an § 3 Abs. 6 TVöD-V und der Tatsache,  dass Vorgesetzte für die Organisation der sachgerechte Vertretung verantwortlich sind. Obgleich ich die Kontrolle der genannten Daten als vertretbar empfinde. Insbesondere als Buchhalter kann man sicher notwenige Kenntnisse erwarten - auch in der EG 5. Eine evtl. Zulage sehe ich nicht.

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