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[BY] PKV - Beitragsexplosion auch für U-30
LehrerBW:
--- Zitat von: Pseudonym am 18.10.2020 18:52 ---
--- Zitat von: LehrerBW am 18.10.2020 18:40 ---Mich ärgert es tierisch :-X
--- End quote ---
Lehrer sind hinsichtlich ihrer Lebens-/Arbeitsumstände allgemein empfindlicher, sagt meine Erfahrung. Dürfte also normal sein.
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Wenn du es normal findest, dass die Gehaltserhöhung komplett für die Beitragssteigerung der KV draufgeht, dann ist dir nicht zu helfen.
Pseudonym:
Ich zahlte bereits zig Jahre die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV. Also was genau soll mich jetzt an Deinen Aussagen (besser: Mimimi) erweichen?
Jammern auf hohem Niveau ist immer noch jammern. Allerdings erheblich unangebrachter.
LehrerBW:
--- Zitat von: Pseudonym am 18.10.2020 19:37 ---Ich zahlte bereits zig Jahre die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV. Also was genau soll mich jetzt an Deinen Aussagen (besser: Mimimi) erweichen?
Jammern auf hohem Niveau ist immer noch jammern. Allerdings erheblich unangebrachter.
--- End quote ---
Ist das jetzt hier das Diskussionsniveau?
Dich muss überhaupt nichts erweichen.
Wenn du es normal findest, dass die jährliche Gehaltserhöhung komplett für die Beitragssteigerung draufgeht dann ist dir nunmal nicht zu helfen.
Das ist kein Jammern auf hohem Niveau...das ist schlichtweg eine Frechheit.
Pseudonym:
--- Zitat von: LehrerBW am 18.10.2020 19:59 ---
--- Zitat von: Pseudonym am 18.10.2020 19:37 ---Ich zahlte bereits zig Jahre die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV. Also was genau soll mich jetzt an Deinen Aussagen (besser: Mimimi) erweichen?
Jammern auf hohem Niveau ist immer noch jammern. Allerdings erheblich unangebrachter.
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Ist das jetzt hier das Diskussionsniveau?
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Wer hat denn angefangen?
Überdenke Deinen tatsächlichen Stand in der Gesellschaft. Solltest Du Dich ernsthaft so echauffieren, wie hier dargestellt, hast Du eine bemerkenswerte Wahrnehmung der Tatsachen. Wie alt bist Du? 29?
cyrix42:
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (versichert bei einer GKV mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag) oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze steigt übrigens voraussichtlich der Arbeitnehmer-Anteil zum 01.01.2021 von derzeit 368€ auf dann 384€ pro Monat. Ist auch eine Erhöhung von immerhin 4,5%.
Die Unterscheidung, ob diese Zahlungen aus dem Brutto- oder Netto-Einkommen abgeführt werden, ist nicht zielführend, da Krankenkassenbeiträge als Versorgungsaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Es ist also in beiden Fällen auf die Beiträge keine Einkommensteuer zu zahlen...
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