Hallo, ist es möglich, eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben direkt bei Neueinstellung? Es geht um die Antragsteilzeit ohne besondere Gründe wie Kinder oder Pflege von Angehörigen.
Das Teilzeit-Gesetz setzt ja 6 Monate Betriebszugehörigkeit voraus und mind. 15 Mitarbeiter im Betrieb. Hat der TV-L hier anderweitige Regleungen getroffen, sodass die 6 Monate Wartezeit entfallen kann?