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Eingruppierung - Staatlich geprüfter Betriebswirt

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Motiviert:
Guten Tag,

ich benötige dringend einen Rat.

Ich bin staatlich geprüfter Betriebswirt, habe regulär eine Stelle in der 9a inne. Seit Juni sitze ich als Elternzeitvertretung mit Aufgabenübertragung und Zulage auf einer 9c-Stelle. Eine Stelle im Team wurde ausgeschrieben und ich sollte mich darauf bewerben und habe dies getan. Die Stelle war folgendermaßen ausgeschrieben: Befähigung zum gehobenen nicht technischen Verwaltungsdienst oder vergleichbare Ausbildung, ggf. Fachwirt Verwaltung.

Letzte Woche kam unser Personalchef auf mich zu und teilte mir mit, dass ich für das Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wurde, da mir die Qualifikation für die 9c fehlt und mir nur die Möglichkeit bleibt, den Angestelltenlehrgang II zu absolvieren, um eine feste Stelle auf der 9c zu bekommen. Sonst müsste ich auf meine alte Stelle zurück. Eine Rückmeldung soll ich bis nächste Woche geben.

Ich bin der Meinung, dass ich mit dem staatlich geprüften Betriebswirt eine vergleichbare Ausbildung habe, die dem Bachelorniveau entspricht und somit der Stelle gerecht werde. Ich habe die persönlichen Voraussetzungen und bringe über 20 Jahre Berufserfahrung mit. Somit könnte ich laut Entgeltordnung VKA auch dem sonstigen Beschäftigten zugeordnet werden und die Stellenbesetzung wäre auch ohne die Fortbildung möglich.

Ich möchte mich ungern zu einer Fortbildung zwingen lassen, die ich nicht benötige und die mir persönlich im Job keinen Mehrwert bringt. Außerdem ist der Job schwer vereinbar mit einer 2,5 bis 3jährigen Fortbildung.

Meine Fragen sind jetzt: Liege ich richtig mit meiner Ansicht? Gibt es eine Möglichkeit, diese durchzusetzen? Wenn es diese nicht gibt, kann ich versuchen, wenigstens die Elternzeitvertretung inne zu behalten?

Ich benötige wirklich dringend einen Rat. Ich liebe meine jetzige Tätigkeit und möchte ungern wieder versetzt werden.

Vielen Dank.

Spid:
Nein, nein, ja.

Du gründest Deinen Beitrag auf völlig falschen Prämissen. Der Tarifvertrag regelt keine Einstellungsvoraussetzungen. Diese legt der AG selbst fest. Ob eine andere Bildung als die in der Ausschreibung geforderte gleichwertig ist, liegt im Ermessen des AG. Hier war nicht nur Gleichwertigkeit gefordert, sondern eine vergleichbare Bildungsvoraussetzung. Ich sehe weder das eine noch das andere noch eine Gleichwertigkeit zum Bachelor. Der TVÖD regelt lediglich die Eingruppierung. Das ist etwas völlig anderes, weshalb die Regelungen zum sonstigen Beschäftigten, die Du zudem mutmaßlich in ihrer Natur verkennst, völlig unbeachtlich sind.

Motiviert:
Danke Spid, für die zügige Antwort.

Was habe ich denn jetzt für Möglichkeiten? Bedeutet, dass der Arbeitgeber, wenn er wollen würde, mich auf der Stelle belassen könnte? Mir wurde gesagt, dass sie mich auf eine freie Stelle im Team setzen würden, wenn ich mich für die Fortbildung entscheide und ich solange eine Zulage bekommen würde, bis ich den Abschluss habe.

Habe ich in irgendeiner Form die Möglichkeit, die Fortbildung zu umgehen?

Vielen lieben Dank.

Spid:
Die, die Dein AG Dir läßt - oder ein anderer AG, bei dem Du Dich bewirbst.

Ja.

Wenn der AG sie zur Voraussetzung zur nicht nur vorübergehenden Übertragung einer entsprechenden Tätigkeit macht, keine bei diesem AG.

Motiviert:
Vielen lieben Dank Spid. Die Zusammenhänge sind mir jetzt wesentlich klarer.

Dann werde ich mich mit dem Gedanken arrangieren, doch den Arbeitgeber wechseln zu müssen, um der Willkür des jetzigen zu entgehen. Dies scheint eine Sache zwischen dem Personalchef und mir zu sein, die jetzt auf so einer Ebene ausgefochten werden soll. Und ich sitze am kürzeren Hebel. 

Dankeschön.

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