Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung - Staatlich geprüfter Betriebswirt

<< < (2/3) > >>

Meteor:

--- Zitat von: Motiviert am 18.10.2020 17:55 ---Vielen lieben Dank Spid. Die Zusammenhänge sind mir jetzt wesentlich klarer.

Dann werde ich mich mit dem Gedanken arrangieren, doch den Arbeitgeber wechseln zu müssen, um der Willkür des jetzigen zu entgehen. Dies scheint eine Sache zwischen dem Personalchef und mir zu sein, die jetzt auf so einer Ebene ausgefochten werden soll. Und ich sitze am kürzeren Hebel. 

Dankeschön.

--- End quote ---

Natürlich ist Spid, der gefühlt pausenlos 24/7 in diesem Forum rumgurkt und mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar arbeitslos ist (nach eigener Aussage nicht im öD arbeitet), besser informiert als dein fachlich versierter Personalchef. Wenn du meinst, einer annonymen Forenquelle mehr vertrauen zu können und so deine berufliche Karriere aufs Spiel zu setzen, ist eh schon jeglicher Hopfen und Malz verloren. In diesem Forum erhält man Meinungen und Denkansätze, aber keine fachliche Expertise.

Spid:

--- Zitat von: Spid am 18.10.2020 06:39 ---Nun, was von der Einschätzung fachlicher Kenntnisse von jemandem, der vehement behauptet, im Tarifvertrag seien Einstellungsvoraussetzungen normiert oder sich Anträge auf Überprüfung der Eingruppierung zusammenfantasiert, zu halten ist, kann jeder leicht selbst einschätzen. Wo im Tarifvertrag werden Einstellungsvoraussetzungen festgelegt? Wo fänden sich im TVÖD die von Dir dazu behaupteten Regeln?

--- End quote ---

Raver:
Der AG kommt dir doch entgegen soweit ich das lesen konnte. Er ermöglicht dir die Teilnahme am ANG II! Ich gehe also davon aus er möchte Dich behalten.
Der ANG II dauert im übrigen keine 2,5-3 Jahre sondern ist durchaus auch in 6 Monaten zu absolvieren, insgesamt ca. 670 Unterrichtsstunden.

Das sogar in Modulen so dass man keine 6 Monate am Stück fehlen muss. Hängt aber vom Bundesland ab.
Klingt für mich nach einer guten Lösung.

AndreasG:
Ist es nicht so dass man während des Angestelltenlehrgangs sein Gehalt ganz normal weitergezahlt bekommt?

Dann sehe ich das Problem nicht bzw. warum man sich so gegen eine kostenfreie, voll bezahlte Weiterbildung sträubt. Da würden sehr viele andere freudestrahlend sofort zusagen wenn ihnen der Arbeitgeber eine Karrierechance eröffnet und zusätzlich während der Weiterbildungsmaßnahme das volle Gehalt zahlt.

Motiviert:
Vielen Dank für die weiteren Antworten und Anregungen.

Ich werde als staatlich geprüfter Betriebswirt im Deutschen Qualifikationsrahmen im Niveau 6 eingestuft. Der ALII ist seit Jahren für Niveau 6 beantragt, wird aber scheinbar nicht zugelassen. Ich könnten den ALII über 3 Jahre unter Lohnfortzahlung neben dem Dienst machen. Die Kosten würde mein Arbeitgeber tragen.

Für mich bringt dies keinerlei Mehrwert, weil die Zuordnung noch nicht mal der meines jetzigen Abschlusses entspricht. Ich habe einen 40h Arbeitsvertrag und es ist nicht so, dass man den ALII ohne Anstrengung bekommt, nur weil man teilnimmt. Neben dem vollauslastenden Job ist dies kaum machbar.

Zudem wurde mir im Juni ja bescheinigt, dass ich für die Stelle qualifiziert bin.

Natürlich weiß ich, dass einige gerne den ALII vom Arbeitgeber bezahlt bekommen würden. Für mich macht es keinen Sinn, da ich ihn weder für meine Tätigkeit brauche, noch würde ich dadurch eine höhere Qualifikation erlangen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version