Hallo,
kann mir jemand Rechtsprechung nennen, in der abseits von gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen oder gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen durch eine zusammenfassende Betrachtung das Vorliegen eines Tätigkeitsmerkmals bestätigt wurde?
Strittig ist hier die Anwendung auf gründliche Fachkenntnisse. Meiner Meinung nach führen vier (wenn auch unterschiedliche) Arbeitsvorgänge, welche für sich das Merkmal der schwierigen Tätigkeit erfüllen, nicht zu dem Ergebnis, es lägen in Summe Tätigkeiten vor, die gründliche Fachkenntnisse erfordern.
Stellen die Tarifvertragsparteien mit der expliziten Nennung von vielseitigen Fachkenntnissen in § 12 Abs. 2 S. 3 TVöD-V nicht auf die Breite (und nicht die Tiefe) des Fachwissens ab?