Hallo.
Ein Kumpel von mir, der bei einer kreisfreien Stadt arbeitet, ist wegen Corona seit Juli ins Ordnungsamt abgeordnet.
Seine Planstelle ist in der Kämmerei.
Er hat darüber nichts schriftliches erhalten und auf Nachfrage wurde ihm mitgeteilt, dass es sich nicht um eine Abordnung i.S.d. Paragrafen 24 LBG NRW handelt, weil ja die Stadtverwaltung eine einheitliche Dienststelle sei.
Wie sieht ihr das? Wenn dem so ist, muss er doch schriftlich informiert werden?