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Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
öfföff:
--- Zitat von: thesisko am 09.09.2021 08:52 ---
--- Zitat von: öfföff am 08.09.2021 15:43 ---Droht irgendwann eine Reform der VBL? Was könnte sich da ändern in den nächsten Jahrzehnten?
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Gute Frage. Wurde es nicht vor Jahren enorm verschlechtert?
Die Möglichkeit freiwillig über die VBL in ETF´s und Co investieren zu können, die würde mich reizen. Außerdem solte es bei der Entgeltumwandlung einen Zuschuss mindestens in Höhe des gesparten Arbeitgeberanteils geben.
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Ich frage mich ob der Wert eines Versorgungspunktes (Im Moment glaube ich 4 EUR) irgendwann mal angepasst wird. Ansonsten verliert die künftige Rente doch jedes Jahr an Wert?
Organisator:
--- Zitat von: öfföff am 09.09.2021 14:02 ---Ich frage mich ob der Wert eines Versorgungspunktes (Im Moment glaube ich 4 EUR) irgendwann mal angepasst wird. Ansonsten verliert die künftige Rente doch jedes Jahr an Wert?
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Nicht wirklich. Nur wenn die Rente, sobald sie ausgezahlt wird, nicht angepasst wird.
Gibt es da eigentlich Rentenanpassungen für die VBL-Rente?
Bastel:
--- Zitat von: öfföff am 09.09.2021 14:02 --- Ansonsten verliert die künftige Rente doch jedes Jahr an Wert?
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Das tut sie jetzt schon.
Bastel:
--- Zitat von: Organisator am 09.09.2021 14:08 ---
--- Zitat von: öfföff am 09.09.2021 14:02 ---Ich frage mich ob der Wert eines Versorgungspunktes (Im Moment glaube ich 4 EUR) irgendwann mal angepasst wird. Ansonsten verliert die künftige Rente doch jedes Jahr an Wert?
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Nicht wirklich. Nur wenn die Rente, sobald sie ausgezahlt wird, nicht angepasst wird.
Gibt es da eigentlich Rentenanpassungen für die VBL-Rente?
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1% pro Jahr müssten das sein.
thesisko:
--- Zitat von: Bastel am 09.09.2021 12:27 ---
--- Zitat von: Organisator am 09.09.2021 11:48 ---
--- Zitat von: teclis22 am 09.09.2021 11:03 ---
--- Zitat von: Bastel am 09.09.2021 09:46 ---*snip*
Ist jeder verheiratet, in der Steuerklasse III, hat ein Kind und ist in der Kirche?
Vollpfosten...
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Es ging um die Illustration. Das Narrativ ist zwar individuell anders, für die Kernaussage aber nicht von Bedeutung:
'Beamter hat mehr Netto als Angestellter. Mit einer Anpassung zur Reduktion der Differenz kann tariflich nicht gerechnet werden.'
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Die Kernaussage ist dann aber falsch, da hier Äpfel mit Birnen verglichen werden. Die Grundannahme, dass A 11 und E 11 vergleichbar wären, ist falsch.
Genauso kann man eine Tätigkeit vergleichen, die nach E 12 eingruppiert aber mit A 9 besoldet wird und damit die Kernaussage genau andersherum treffen.
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Mal angenommen E11 und A11 wären vergleichbar, beim Bund käme das folgende raus:
A11 Stufe 8 = 43381.12
E11 Stufe 6 = 39265.21
Beides Steuerklasse 1 und kein Anhang oder Kirche. Bei der A11 muss noch die PKV weg, da bleibt nicht mehr wirklich was über. Zudem erreicht man die Stufe 8 erste einige Jahre später als der Angestellte die Stufe 6.
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In Schleswig-Holstein kommt noch dazu, dass du als Beamter 41 Wochenstunden hast und im TV-L nur 38,7. Da ist jeder Vorsprung weg.
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