Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
cyrix42:
--- Zitat von: Spid am 10.10.2021 12:05 ---Mir erschließt sich kein Zusammenhang zwischen Eingruppierungsregelungen und Vertretungsklientel.
--- End quote ---
Nun, ich behaupte-- anders als du -- , dass sich die Zielgruppe der GEW in erster Linie durch die Tätigkeit und nicht die Bezeichnung ableitet. Insofern sehe ich durchaus, dass die (auszuübende, wie du es korrekterweise formulierst) Tätigkeit von Belang ist.
--- Zitat ---und die auszuübende Tätigkeit unterscheidet sich, ansonsten handelte es sich nicht um die genannten Hilfskräfte. Auf deren Bezeichnung kommt es nämlich nicht an, siehe auch sämtliche Kommentarliteratur zu §1 TV-L/TVÖD.
--- End quote ---
Das ist interessant. Wenn ich also einen SHK-, oder WHK-Vertrag habe, dessen Tätigkeitsbeschreibung sich mit der eines WiMis deckt, habe ich dann Anspruch auf Bezahlung nach TV-L 13? (Nicht, dass mich das derzeit persönlich betrifft. Aber während meiner Promotionszeit, als ich mich via Stipendium und WHK-Stelle finanzierte, wäre das ja eine durchaus relevante Frage gewesen... Als einschlägige Berufserfahrung wurde mir der Spaß dann ja zumindest -- nach Verweis auf obiges Urteil -- anerkannt.)
Spid:
Das BAG definiert "Wissenschaftliche Hilfskräfte" als Personen, die zur Mithilfe und Unterstützung bei bestimmten wissenschaftlichen Arbeiten angestellt sind, d. h. für eine in Forschung und Lehre tätige Person unterstützende und zuarbeitende Tätigkeiten zu verrichten haben, z.B. halten WiMis LV ab, WHK die dazugehörigen Tutorien. Die bloße Bezeichnung im Arbeitsvertrag ist hingegen irrelevant, es kommt vielmehr auf die tatsächlichen Umstände an - ähnlich wie es bspw. nicht darauf ankommt, ob etwas "Universitätsklinikum" heißt, sondern ob es eines ist.
cyrix42:
Ich habe sowohl als SHK als auch als WHK und auch als WiMi (sowohl als Doktorand als auch als PostDoc) sinngemäß (je nach Uni natürlich etwas unterschiedlich ausgeartet) die gleichen Lehrveranstaltungen gehalten, etwa Übungen zur Linearen Algebra oder irgendwelche Seminare zu verschiedenen Themen. Natürlich nahm die Breite und Umfang der Veranstaltungen zu und "eigene" Vorlesungen halte ich auch erst, seitdem ich die aktuelle PostDoc-Stelle inne habe. Aber prinzipiell hat sich jetzt erst einmal an den grundlegenden Dingen nicht viel verändert: Die Übungen mit den Erstis laufen weiterhin so wie auch schon zu SHK-Zeiten. (Zugegebenermaßen war ich damals als Diplom-Student aber auch schon so weit, als dass man sich irgendwie aus dem bereits absolvierten Studium ein Bachelor hätte basteln können...) Oder anders herum formuliert: Auch als SHK hatte ich die gleiche Verantwortung der Betreuung der Studierenden und der Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten an diese wie jetzt auch.
Spid:
Wie das rechtlich zu bewerten ist, habe ich ausgeführt. Ich habe allerdings noch nie erlebt, daß SHK curriculare LV gehalten hätten. Derlei dürfte einer Akkreditierung eines Studiengangs auch regelmäßig entgegenstehen.
cyrix42:
Ok, danke für die Antwort. Ich weiß nicht, ob sich da was geändert hat, aber die einzige Anforderung aus meiner Studienzeit, an die ich mich da erinnern kann, war, dass man die Veranstaltung schon erfolgreich absolviert haben musste, bevor man sie als SHK betreuen konnte...
(Hier an der Uni setzen wir unsere SHKs aber auch "nur" zur Korrektur der Übungsaufgaben ein, da wir einen verhältnismäßig starken Mittelbau im Fach haben. Aber eigentlich erinnere ich mich daran, dass es eher der Normalfall war, dass Studierende Übungen übernommen haben. Möglicherweise sind das aber nach der Bolohna-Reform jetzt hauptsächlich WHKs.)
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