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Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
Dean:
--- Zitat von: WasDennNun am 23.10.2020 07:36 ---
--- Zitat von: egotrip am 22.10.2020 20:20 ---
--- Zitat von: Garfield am 22.10.2020 14:21 ---... und macht die wichtigen Entgeltgruppen attraktiv, in denen Bewerber fehlen.
--- End quote ---
Nur mal so interessenhalber,....
Welche Entgeltgruppen sind denn wichtiger als die anderen ? :o
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Diejenigen in denen die Stellen nicht besetzt werden,
sinnvoller wäre es aber natürlich nicht die Entgeltgruppen, sondern Entgeltordnung oder die Möglichkeiten der Zulagen zu verbessern.
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Zulagen wären wie du schreibst die bessere Alternative. Sonst würde unter Umständen die E6 plötzlich extrem Hoch. Dort wurde über 4 Jahre ein Glasbläser gesucht und es gab keine Bewerbung. Kann natürlich nicht verallgemeinert werden.
Sozialarbeiter:
Nächster Versuch :)
--- Zitat von: Spid am 24.10.2020 20:06 ---Gleichbehandlung wäre ja, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Mithin kann das nicht gemeint sein.
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Ich stelle einfach mal die Hypothese auf, dass doch die "unterlassene Gleichbehandlung" gemeint ist.
Allerdings nicht hinsichtlich der Betrachtung des "Status" verbeamteter Lehrer vs. angestellter Lehrer, sondern hinsichtlich der übertragenen Aufgaben und regelhaft auszuübenden Tätigkeit.
So werden möglicherweise zwei Lehrer mit dem selben Aufgabengebiet (vergleichbare Klassenstufen, Klassengrößen, zu unterrichtende Schulfächer, Schulform, gleiche "Unterrichtsqualität") ungleich behandelt.
Lothar57:
--- Zitat von: Lothar57 am 24.10.2020 19:33 ---Wichtig wäre vor allem das Schließen der diversen Gerechtigkeitslücken zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten.
Das heißt z.B. auf jeden Fall:
* endlich stufengleiche Höhergruppierung. Ehrgeiz und Fleiß dürfen nicht unterschiedlich bewertet werden.
* Paralleltabelle A12 = E12 (gilt für Lehrer/innen)
Diese Liste könnte man noch weiter verlängern.
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Ergänzung: Das bedeutet natürlich auch die Rückgängigmachung von bisher erlittenen Stufenverlusten nach Höhergruppierungen. Statt des bisher gezahlten Garantiebetrages muss mindestens die nächsthöhere Stufe gewährt werden.
Spid:
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 24.10.2020 20:26 ---Nächster Versuch :)
--- Zitat von: Spid am 24.10.2020 20:06 ---Gleichbehandlung wäre ja, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Mithin kann das nicht gemeint sein.
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Ich stelle einfach mal die Hypothese auf, dass doch die "unterlassene Gleichbehandlung" gemeint ist.
Allerdings nicht hinsichtlich der Betrachtung des "Status" verbeamteter Lehrer vs. angestellter Lehrer, sondern hinsichtlich der übertragenen Aufgaben und regelhaft auszuübenden Tätigkeit.
So werden möglicherweise zwei Lehrer mit dem selben Aufgabengebiet (vergleichbare Klassenstufen, Klassengrößen, zu unterrichtende Schulfächer, Schulform, gleiche "Unterrichtsqualität") ungleich behandelt.
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Also handelt es sich um Ungleiches, so daß die Gleichbehandlung es erforderte, beides ungleich zu behandeln. So wie zwei tarifbeschäftigte Lehrer mit selbem Aufgabengebiet in unterschiedlichen Stufen der Entgelttabelle.
Padre:
--- Zitat von: Spid am 23.10.2020 13:03 ---Gibt es irgendwelche Erkenntnisse dazu, daß organisierte AN eine höhere Streikbereitschaft hätten als freie AN?
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Habe mir mal spaßeshalber die Jahressonderzahlung angesehen. Vielleicht interpretiere ich da auch zu viel hinein, sehe jedoch, dass die AN ab E11 < 50 % beziehen. Könnte daran liegen, dass die Gewerkschaft da vielleicht eine Mitgleidergruppen mehr berücksichtigt hat? Ist jedoch rein Spekulativ. :-\
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/
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