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OK, welche berechtigten Forderungen sind denn das, bezogen auf die Lehrkräfte?
Hier ein kleiner Ausschnitt- TB-Lehrer dürfen nicht sprunghöhergruppiert werden analog zum Verbot der Sprungbeförderung bei Beamten. Zwischen den Höhergruppierungen muss immer mindestens ein Jahr liegen. Heißt: Ein A13 Lehrer kann sich auf eine A15 Stelle bewerben und diese sogar bekommen. Aber er wird erst nach A14 und ein Jahr später nach A15 höhergruppiert. Die Aufgabe gemäß A15 muss er aber vom ersten Tag an übernehmen.
Sprungbeförderungen sind beispielsweise bei verbeamteten Lehrern in Bayern tatsächlich ausgeschlossen. Alle Ämter müssen regelmäßig durchlaufen werden. Allerdings beträgt die regelmäßige Wartezeit von A14 nach A15 volle elf (!) Jahre (etwas verkürzbar nur durch hervorragende dienstliche Beurteilungen). Im ungünstigsten Fall muß man die Funktionsstelle tatsächlich so lange ausfüllen, ohne höhergruppiert worden zu sein. Sind diese elf Jahre bereits abgelaufen, so ist dennoch eine Mindestwartezeit von einem Jahr nach Übertragung der Funktion abzuwarten (Ausnahme: Schulleiter).
Die Bewerbung eines Lehrers in A13 auf eine Funktionsstelle ist in Bayern zudem unzulässig, da eine solche Bewerbung einer sogenannte Verwendungseignung in der letzten periodischen Beurteilung bedürfte, die Lehrern in A13 nicht erteilt werden darf (und zwar unabhängig von deren Leistungen).
- Bei Übernahme einer Funktionsstelle müssen TB Lehrkräfte eine Probezeit absolvieren, bevor das Entgelt der neuen Tätigkeit angepasst wird. Heißt: z.B. Höhergruppierung erst nach 9 Monaten in der höherwertigen Tätigkeit.
In Bayern: Höhergruppierung frühestens nach zwölf Monaten (sowohl Beamte als auch Tarifbeschäftigte), und zwar auch dann, wenn die Mindestwartezeit (in der Regel elf Jahre, siehe oben) bereits abgelaufen ist.
- Daraus folgt: Die Tarifautomatik gilt an dieser Stelle nicht für TB Lehrer.
- Keine Stufengleiche Höhergruppierung. Die Einkommensschere zwischen TB und Beamten klafft immer weiter auseinander, je höher man aufsteigt.
Dies ist korrekt, liegt aber vor allem an den für höhere Entgeltgruppen katastrophal verhandelten Tabellen im TV-L. BAT IIa war mal richtig gut. Die vergleichbare Entgeltgruppe E13 kann man inzwischen getrost vergessen.