Interne Abstimmungsprobleme des AG - so es sie überhaupt gibt und es nicht etwa das Ergebnis des Organisationswillens des AG sind - sind dessen Probleme. Der AG beschäftigt Personal, nicht dessen Organisationseinheiten. Mithin hat der AG auch den Personalbedarf - und beurteilt, ob er bei dessen Deckung Probleme hat. Organisationseinheiten und subslternes Führungspersonal sind schlicht irrelevant, wenn der AG deren Einschätzung nicht teilt. Arbeitsverhältnisse bestehen nunmal zwischen AG und AN.
Der Ausschluß wird nicht dadurch künstlich, weil andere Berufsgruppen, deren Ausschluß ebensowenig künstlich wäre, nicht ausgeschlossen wurden.