Das würde ich tatsächlich gerne tun. Dafür bräuchte ich aber zumindest sinnvolle Annahmen, wie sich bisher die Beschäftigten einer Entgeltgruppe auf die Stufen verteilen. Momentan behandle ich ja jede Gruppe als Monolith, der das Durchschnittseinkommen aller Beschäftigten in dieser Gruppe bekommt. Das ist dann keine sinnvolle Näherung mehr...
Das läßt sich zumindest für unsere Zwecke ausreichend wie folgt machen:
Bekannt sind die Entgelte in den einzelnen Stufen, das arithmetische Mittel und die Gesamtzahl der in der jeweiligen Entgeltgruppe beschäftigten. Du dividierst den Betrag der Differenz zwischen dem Tabellenentgelt der Stufe 1 und dem arithmetischen Mittel durch den Betrag der Differenz der Stufe 1 und Stufe 6 und multiplizierst dies mit der Anzahl der Beschäftigten. Diese ordnest Du der Stufe 6 zu, die übrigen der Stufe 1. Die Zuordnung zu den übrigen Stufen ist für die Ausgangslage von sehr untergeordneter Bedeutung und fällt unter den Tisch.
Verstehe, du willst unter Beibehaltung des Durchschnitts virtuell alle in Stufe 1 bzw. 6 aufteilen -- als ob die Stufen 2 bis 5 unbesetzt wären.
Ich bin gerade dabei, dergleichen zu basteln. Dabei fällt eine Inkonsistenz in den Daten auf: Das Bundesamt für Statistik behauptet in seinem Datensatz, dass der Durchschnittsverdienst eines Vollzeitäquivalents in EG 15 im Juni 2019 ganze 6810€ betragen habe (Tabelle 2.6.2 der entsprechenden Reihe, die du genannt hattest). Das Problem ist: Das Tabellenentgelt nach TV-L in Stufe 6 EG 15 betrug zu dem Zeitpunkt nur 6559€. Selbst, wenn man die Jahressonderzahlung anteilig berücksichtigt, landet man hier nur bei 6744€. (Dementsprechend führt dein Ansatz dann auch zu dem Ergebnis, dass wohl 103% der Beschäftigten der EG 15 in Stufe 6 waren und -3% in Stufe 1...) In allen anderen Gruppen kommen zumindest vorstellbare Zahlen heraus, sodass ich annehme, dass Leute in EG 15 gern noch irgendwelche Zulagen erhalten, ohne außertrariflich zu sein...
Jetzt zu deinem Vorschlag:
Rechne doch mal
E1-E4: Abschaffung der Stufen 3-6, keine lineare Erhöhung
E5-E6: Abschaffung der Stufen 5-6, lineare Erhöhung 3%
E7-E9b: lineare Erhöhung 3%
E10-E12: Abschaffung der Stufen 2-5, lineare Erhöhung 6%
E13: lineare Erhöhung 6%
E14-E15: Abschaffung der Stufeb 2-5, lineare Erhöhung 6%
Die Abschaffung der Stufen 2-5 haben wir virtuell ja nun schon durchgeführt, da sich alle Beschäftigte eben in unserer Stufe 1 oder 6 befinden. In Gruppen E1-E4 willst du die Stufen 3-6 abschaffen; also gehe ich davon aus, dass alle, die jetzt bei uns in der virtuellen Stufe 6 sind, dann das derzeitige Tabellenentgelt der Stufe 2 erhalten sollen; analog bei E5-E6 das der Stufe 4 (+ 3%). Bei den anderen Gruppen ist (bis auf die lineare Erhöhung) dann nichts zu tun.
Wenn man das so durchzöge, dann würde sich in meiner Rechnung das Gesamt-Budget um 3,8% gegenüber dem Status Quo erhöhen (wobei ich die Jahressonderzahlungen unberücksichtigt gelassen habe). Wobei dies natürlich Lohnkürzungen von bis zu 14% (in EG 2) bzw. 12,3% (in EG 4) nach sich ziehen würde...