btw: Weiß jemand, wie es sich mit Mindestlohn und Teilzeit verhält? Wenn jemand beispielsweise eine Teilzeit-Beschäftigung mit nur einem Arbeitstag/ Woche (mit einem Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit) absolviert, dann sollte das einerseits zu auch nur einem Fünftel des Tabellenentgelts der entsprechenden Gruppe und Stufe führen. Andererseits können in dieser Konstellation aber auch fünf Arbeitstage innerhalb eines Monats anfallen. Bei einem angenommenen 8-Stunden-Tag (aka 40h/Woche) ergäbe das derzeit in der Eingangsstufe der Gruppe 1 einen Stundenlohn -- in diesem "übervollen" Monat -- von knapp 10,19€.
Da der Mindestlohn zum 1. Juli 2022 auf 10,45€/h steigt, müsste, damit unser hypothetischer Teilzeit-E1-ler auch in diesem "übervollen" Monat seinen Mindestlohn erhält, dann das Tabellenentgelt von derzeit 2037€ auf 2090€ (d.h. um 2,6%) angehoben werden.
Die Überlegung klappt analog auch für z.B. 60% Teilzeit, wenn diese immer Mo-Mi abgerissen wird und es sich um einen 31-tägigen Monat, der mit Montag beginnt, handelt; also z.B. August 2022.
Sehe ich das richtig, oder übersehe ich etwas? Was sagt denn das Mindestlohngesetz zu Gehalt vs. wechselnde Arbeitszeiten. Und fehlen hier Gehaltsbestandteile (VwL?), die Berücksichtigung bei der Berechnung des Stundenlohns im Vergleich zum Mindestlohn finden?