Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
"unendliche" Elternzeit
phenylchromat:
Hallo zusammen,
ich bin Fachvorgesetzer in einer Behörde unter Anwendung des TV-L und suche hier Rat in folgender Angelegenheit:
Eine Mitarbeiterin ist im Jahr 2018 in Elternzeit gegangen. Zunächst bis 2019. Kurz vor Ablauf des ersten Jahres hat sie die Elternzeit um weitere 2 Jahre verlängert bis 2021. Besagte MA hat nicht die Absicht zurückzukehren und wohnt mitlerweile mit ihrer Familie weit entfernt. Nun habe ich von der Personalabteilung erfahren, dass besagte MA erneut ein Kind erwartet und wieder in Elternzeit geht für weitere Jahre.
Seinerzeit wurde die Vertretungs-Stelle ausgeschrieben und an eine Kollegin vergeben. Die erneute Verlängerung trifft unsere Arbeitsgruppe ziemlich hart, da die Vertretungs-MA mit einer entfristung der Stelle gerechnet hat und nun nicht mehr länger befristet bleiben will. Unsere Arbeitsgruppe ist aber auf die Fähigkeiten dieser Mitarbeiterin angewiesen und eine erneute Einarbeitung einer weiteren Vertretung ist nicht möglich.
Meine Frage ist nun, in wie weit es möglich ist bei der Personalabteilung/Dienststelle einen Einwand gegen die erneute Elternzeit einzubringen bzw. ob es generell überhaupt möglich ist oder ob dieser Umstand einfach hingenommen werden muss.
Ich danke euch sehr!
LG Jörn
WasDennNun:
Wieso nicht entfristen?
Wenn die Kollegin wider erwarten doch zurück kommt, hat sie mWn kein Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz wie vorher, nur auf einen gleichwertigen.
Und da wird es bei einem TV-L AG doch landesweit was zu finden sein.
Lars73:
Es besteht ein Recht auf Elternzeit. Es ist halt an der Behörde Lösungen für notwendige Stellen zu schaffen. Es kommt halt darauf an, ob man das Problem genauso sieht wie in der Arbeitsgruppe.
phenylchromat:
Das Recht auf Elternzeit möchte ich auch in keinster Weise antasten.
Mir geht es um erster Linie um die Diskussion mit der Personalabteilung. Mein Vorschlag, wieso die jetzige MA nicht entfristet wird und die MA in Elternzeit im unwahrscheinlichen Fall einer Rückkehr auf eine gleichwertige andere Stelle zu versetzen wurde von der Personalabteilung abgeschmettert. Begründung war, dass der Stellenbesetzungsplan sowas nicht vorsieht. Die Personalabteilung sieht das Problem halt nicht so wie wir. Ich weiß nur nicht wie ich dagegen vorgehen kann.
Lars73:
Die untere Ebene der Führungskräft wird da meist kaum etwas erreichen können. Du musst deine Vorgesetzten ins Boot bekommen. Der Rest hängt davon ab welche Spielräume im Stellenplan bestehen. Ggf. unter welchen umständen nach dem Landeshaushaltsrecht Leerstellen ausgebracht werden können. Aber auch daran hat man als Dienststelle meist wenig Interesse, weil man zum Zeitpunkt der potentiellen Rückkehr aus der Elternzeit ein Problem hat. Auch ist alles andere als sicher, dass für Tarifbeschäftigte tatsächlich die Möglichkeit bestehen würde.
Es hängt von den Aufgaben der Arbeitsgruppe ob was man für Szenarien aufzeigen kann, was beim abspringen der Vertretung passiert.
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