Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Kind in Quarantäne - Wer zahlt Verdienstausfall?
Stefl:
Hallo,
meine Frage steht schon im Betreff. Anmerkung dazu: Das Kind ist selbst natürlich nicht krank, sondern nur als Krankheitsverdächtiger in behördlich angeordneter Quarantäne.
Im Idealfall kann der AN im Home Office weiterarbeiten, geht aber nicht überall. Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld scheidet aus, ebenso wie meiner Meinung nach die Regelungen gem. § 56 (1a) IfSG.
Chrille1507:
Ich denke hier ist die Antwort zu finden:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Eltern/entschaedigung-eltern.html
Stefl:
--- Zitat von: Chrille1507 am 22.10.2020 07:55 ---Ich denke hier ist die Antwort zu finden:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Eltern/entschaedigung-eltern.html
--- End quote ---
Genau das ist die Regelung, die mit Änderung des IfSG eingefügt wurde, deckt aber den Fall nicht ab. Trotzdem danke.:-)
Chrille1507:
Hallo @Stefl,
kann denn der AN im Home Office arbeiten?
Spid:
Ich sehe durchaus, daß mittels der Quarantäne für das Kind diesem auch das Betreten der Betreuungseinrichtung untersagt wird - und somit die Anspruchsvoraussetzung des §56 Abs. 1a IfSG erfüllt wird. Es ist nicht erkennbar, daß die genannte Norm auf ein generelles Betretungsverbot der Betreuungseinrichtung abzielte.
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