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Verbeamtung von EG 9c auf A13 (neue Stelle)
Spid:
Zunächst einmal sollte es Dir mitteilen, daß eine von Dir vermutete Regelung im TVÖD - ansonsten hättest Du ja nicht dieses Unterforum gewählt - nicht existiert.
Es handelt sich um beamtenrechtliche Fragen, die naheliegenderweise im entsprechenden Unterforum geklärt werden sollten.
Otto1:
--- Zitat von: Spid am 22.10.2020 12:33 ---Der TVÖD trifft zu Beamtengedöns naheliegenderweise keine Regelung.
--- End quote ---
Merchandising!
Muenchner82:
--- Zitat von: danyfd am 22.10.2020 12:32 ---Hallo Community,
ich trete mal wieder mit der lästigen Frage der Verbeamtung an Euch heran.
Ich bin
- 35 Jahre jung
- kommunal
- seit 2005 im TVÖD
- Seit 01/2018 in EG 9C Stufe 4
Nun bin ich derzeit im Bewerbungsverfahren nach A13/EG12 und der "neue" AG ist gewillt zu verbeamten.
Meine Fragen nun:
- Sollte die Verbeamtung stattfinden, in welche Erfahrungsstufe werde ich gesteckt?
- Wie gestaltet sich das Ruhegehalt? Rente/Pension
Über ein paar hilfreiche Antworten würde ich mich natürlich freuen.
--- End quote ---
Die Verbeamtung kann nur erfolgen, wenn die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. ist dies der Fall? Nachzulesen im Dienstrecht des jeweiligen Landes/Bundes.
danyfd:
Da ich vom TVÖD komme, dachte ich wäre ich hier richtig.
Aber dann stell ich die gleiche Frage im Beamtenforum nochmals. Trotzdem Danke.
Tarifler123:
Welcher AG / Dienstherr macht das? RH RLP?
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